Bundesgerichtshof stellt Amtshaftungsansprüche wegen Corona-Schutzimpfung fest Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 6. Oktober 2026 Verhandlungstermin am 19. November 2026 um 10:00 Uhr in Sachen III ZR 101/26 (WK-intern) - Gegen wen sind Amtshaftungsansprüche wegen etwaiger Impfschäden nach einer Corona-Schutzimpfung geltend zu machen? Der unter anderem für das Amts- und Staatshaftungsrecht zuständige III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird darüber zu entscheiden haben, ob die Bundesrepublik Deutschland richtiger Anspruchsgegner für Amtshaftungsansprüche wegen etwaiger Impfschäden nach einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 ist, wenn die Impfung in einer Arztpraxis erfolgte. Sachverhalt: Der Kläger nimmt die Bundesrepublik Deutschland aufgrund einer seines Erachtens fehlerhaften Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 auf Schadensersatz in Anspruch. Nach zwei vorangegangenen Impfungen im Juni und Juli 2021 wurde ihm