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Windhundprinzip sprengt die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen

Wilhelmshaven – Conneforde überträgt die Energie weiter in Richtung der großen Verbrauchszentren / Foto: HB
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Übertragungsnetzbetreiber führen „Reifegradverfahren“ für Netzanschlussanträge von Speichern und Großverbrauchern ein

(WK-intern) – Die vier Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW führen ein neues Verfahren für die Bereitstellung von Netzanschlüssen ein.

Anträge auf Anschluss an das Höchstspannungsnetz, z. B. für Großbatteriespeicher, Rechenzentren, Elektrolyseure und andere Großverbraucher, werden künftig anhand einer Reihe nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet.

Das „Reifegradverfahren“ löst das Windhundprinzip ab, bei dem Netzanschlussanträge einzig nach dem Zeitpunkt der Einreichung chronologisch bearbeitet wurden.

Das Reifegradverfahren startet in den Regelzonen der ÜNB ab dem 1. April 2026 mit einer ersten Informations- und Antragsphase.

Anträge werden künftig nicht einzeln, sondern in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet. Übersteigt die Anzahl der eingereichten Projekte die verfügbaren Kapazitäten, so werden die am weitesten entwickelten und somit „reifsten“ Projekte zuerst ausgewählt und erhalten ein Angebot mit einem Zeitplan für einen Netzanschluss. Bei der Bewertung der Anträge stehen eindeutig messbare und transparente Kriterien im Mittelpunkt. Dazu gehören Flächensicherung und Genehmigungsstand, technisches Anlagen- und Anschlusskonzept, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Antragsteller sowie Netz- und Systemnutzen des Projektes. Damit wird sichergestellt, dass Projekte von hoher Realisierungswahrscheinlichkeit und Qualität im Falle von Überzeichnungen priorisiert werden können. Das Reifegradverfahren schafft den Rahmen für einen strukturierten, transparenten und diskriminierungsfreien Prozess, der die Vergabe von Netzanschlüssen planbarer und effizienter macht. Vergleichbare Verfahren haben sich in Großbritannien, Norwegen und anderen Ländern bereits bewährt.

Die Übertragungsnetzbetreiber halten eine europarechtliche Bestätigung für das neue Verfahren durch die Bundesnetzagentur für sinnvoll. Zielführend wäre zudem, die gesetzlichen Grundlagen für das Netzanschlussverfahren entsprechend des vorgeschlagenen „Reifegradverfahrens“ zu konkretisieren.

Die Nachfrage nach Netzanschlüssen wird das Angebot – vor allem bei Schaltfeldern – unabhängig vom neuen Reifegradverfahren weiterhin übersteigen. Um die Netzanschlüsse volkswirtschaftlich möglichst effizient zu nutzen, empfehlen die ÜNB daher, dass die Politik in Zukunft gesetzlich festgelegte Kontingente für bestimmte Technologien einführt, die sich am Bedarf des Gesamtsystems orientieren. So kann gewährleistet werden, dass Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke oder Rechenzentren angemessen berücksichtigt werden.

Das Konzept der ÜNB enthält eine ausführliche Beschreibung des Verfahrens und der einzelnen Prozessschritte und wurde auf der gemeinsamen 4-ÜNB-Website netztransparenz.de veröffentlicht.

Zur Einordnung:
Das Windhundprinzip („First come, first served“) führte in den vergangenen zwei Jahren zu einer unverhältnismäßigen Flut an Anträgen, die die verfügbaren Netzanschlusskapazitäten und Ressourcen in den Umspannwerken sowie den im Rahmen der Netzentwicklungsplanung ermittelten Bedarf bei Weitem übersteigen. Seit dem Jahr 2024 hat es einen enormen Anstieg von Netzanschlussbegehren für große Erzeuger und Verbraucher, insbesondere von Großbatteriespeichern (BESS), gegeben. Bei den vier ÜNB lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit einer kumulierten Gesamtleistung von rund 270 Gigawatt (GW) vor, davon allein 545 Anträge für den Anschluss von Großbatteriespeichern mit 211 GW Leistung. Hinzu kommen nach Schätzung des BDEW weitere knapp 600 GW an Anträgen für Großbatteriespeicher auf der Ebene der Verteilnetzbetreiber. Zum Vergleich: Im Szenariorahmen für den Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2025) wird für das Jahr 2035 mit einem Bedarf an Großbatteriespeichern zwischen 41 und 94 GW gerechnet, je nachdem, wie sich der Zubau von Erneuerbaren Energien, der Stromverbrauch und andere Faktoren im Energiesystem bis dahin entwickeln.

Für rund 51 GW Großbatteriespeicher haben die ÜNB bereits Netzanschlusszusagen erteilt und sind bereit, diese Anlagen im Laufe der nächsten Jahre an das Übertragungsnetz anzuschließen. Weitere Anträge befinden sich derzeit in einer Warteschlange und sollen in das neue Reifegradverfahren überführt werden, sofern sie nicht nach dem bisherigen Verfahren abschließend bearbeitet wurden.

PM: TransnetBW GmbH 

Übertragungsnetzbetreiber führen „Reifegradverfahren“ für Netzanschlussanträge von Speichern und Großverbrauchern ein / Foto: HB








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