Werbung Zweite Beteiligung zu Windenergie startet Januar 2026 Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Dezember 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels RPV behält Steuerungskonzept mit Clustern für Windenergienutzung in der Region München bei; Vorranggebiete fallen wegen ziviler Luftfahrt teils weg (WK-intern) – München – Der Regionale Planungsverband München (RPV) beschließt den angepassten Entwurf für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans München. Die Sitzung fand heute im Rathaus München statt. Dieser zweite Fortschreibungsentwurf berücksichtigt die ausgewerteten und abgewogenen Ergebnisse aus 315 Stellungnahmen der ersten Beteiligung. Eine weitere Beteiligung ist für Anfang Januar bis Anfang Februar 2026 geplant. RPV-Mitglieder, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können erneut zum geänderten Steuerungskonzept Windenergie in der Region München Stellung nehmen. Die Vorranggebiete sind auf 58 reduziert – mit einer Fläche von gut 103 Quadratkilometern, was 1,87 Prozent der Regionsfläche entspricht. Der vorherige Entwurf umfasste noch 65 Vorranggebiete mit einer Fläche von rund 110 Quadratkilometern. Marc Wißmann, RPV-Geschäftsführer, und Thomas Bläser, Regionsbeauftragter der Regierung von Oberbayern, erläuterten dem Planungsausschuss die Ergebnisse aus den Stellungnahmen der ersten Beteiligung und den angepassten Fortschreibungsentwurf. Änderungen ergeben sich vor allem durch die zivile Luftfahrt: Einige geplante Vorranggebiete entfallen, andere werden kleiner. Die Zahl der Vorranggebiete reduziert sich von 65 auf 58. Sie werden in 21 Clustern für Windenergienutzung gebündelt. „Unser ursprüngliches Konzept, die Vorranggebiete der Region München in Clustern zusammenzufassen, können wir grundsätzlich beibehalten“, betonte Wißmann. „Wir konzentrieren die Windenergieanlagen auf zusammenhängenden Flächen, die sich mit Landschaften abwechseln, die keine Anlagen aufweisen. Das Flächenziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche erreichen wir damit auch“, führte Wißmann aus. Für den heute beschlossenen Fortschreibungsentwurf werteten Geschäftsführer und Regionsbeauftragter alle 315 Stellungnahmen der ersten Beteiligung in einer Abwägungstabelle aus und erstellten einen Abwägungsvorschlag. Mit einzelnen Behörden stimmten sie sich erneut zu Themen wie Wasserwirtschaft, Artenschutz und ziviler Luftfahrt ab. Zudem erörterten Wißmann und Bläser notwendige Anpassungen bei den Vorranggebieten mit den betroffenen Mitgliedskommunen und Behörden in Form von Cluster-Konferenzen. Acht Konferenzen fanden im Juli 2025 statt, um das Verfahren zu beschleunigen. Der eingesetzte Beirat Windenergie begleitete den Prozess. Von den 315 Stellungnahmen stammen 97 von RPV-Mitgliedern (Rücklauf 50 Prozent), 60 von Trägern öffentlicher Belange, 142 von Privatpersonen und 18 von privaten Organisationen. Die Frist lief vom 07. Januar bis 31. März 2025. Weitere Vorgehensweise Das zweite Beteiligungsverfahren soll am 07. Januar 2026 beginnen und voraussichtlich bis zum 08. Februar 2026 laufen. Der Beschluss zur Änderung des Regionalplans durch den Planungsausschuss ist für April 2026 angesetzt. Mit Verbindlicherklärung des Regionalplans erreicht der RPV sein erstes Teilflächenziel, mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Gebiete für Windenergie auszuweisen. Er möchte bereits mit dem jetzigen Fortschreibungsverfahren das für Ende 2032 vorgesehene Flächenziel von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche schaffen. Vorrang für zivile Luftfahrt Die 58 Vorranggebiete sind in 21 Clustern zusammengefasst, um Windenergienutzung räumlich zu bündeln. Drei der ursprünglich vorgesehenen Cluster fallen vollständig weg. Nach Aussagen des Luftamts Südbayern und der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH kommen diese Flächen wegen der zivilen Luftfahrt grundsätzlich nicht für Windenergie in Frage. Streichen musste der RPV ein Cluster im Norden der Landeshauptstadt München mit Flächen in den Gemeinden Eching bei München, Garching bei München, Hallbergmoos, Ismaning und Moosinning aufgrund des Verkehrsflughafens München und des Sonderlandeplatzes für Hubschrauber in Oberschleißheim. Das Cluster Perlacher Forst entfällt wegen des Flugverkehrs vom Hubschraubersonderlandeplatz für das Klinikum Harlaching. Auch das Cluster der Landeshauptstadt und der Stadt Germering wird aufgrund der zivilen Flugsicherung nicht weiterverfolgt. Kommunale Planungen haben Bestand Der RPV kann grundsätzlich bereits ausgewiesene kommunale Flächen in den Regionalplan als Vorranggebiete aufnehmen, selbst wenn sie im Widerspruch zum Artenschutz stehen. Dies klärte der RPV mit dem zuständigen Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz im Rahmen des ersten Beteiligungsverfahrens. Es handelt sich um eine einheitliche Regelung für den Freistaat Bayern. „Wir haben den Umgang mit kommunalen Windenergieflächen in Dichtezentren für Artenschutz gelöst. Bereits rechtswirksame Planungen haben Bestand, und zwar bayernweit. Grundsätzlich können die Regionalen Planungsverbände sie in ihre Konzepte mitaufnehmen. Das ist ein großer Erfolg für die Regionalplanung“, erläuterte Wißmann. Die Regelung betrifft 14 Gebiete im Landkreis Starnberg und eines im Landkreis Landsberg am Lech, die der RPV in seinen ersten Fortschreibungsentwurf vom Dezember 2024 zur Prüfung aufgenommen hatte. Diese kommunalen Windenergieflächen waren bereits zu einem früheren Zeitpunkt ausgewiesen worden. Sie galten jedoch als artenschutzrechtlich bedenklich, da sie als Dichtezentrum ein besonders geeignetes Habitat für kollisionsgefährdete Vogelarten wie etwa Rohrweihe oder Wespenbussard darstellen. Sonderfall Landkreis Starnberg Trotz der positiven Regelung mit den Dichtezentren für Artenschutz fallen im Landkreis Starnberg fast alle Gebiete weg, die in Prüfung waren. Grund dafür sind die Auswirkungen des Flughafens Oberpfaffenhofen. Obwohl er deutlich kleiner ist als der Flughafen München, bewirkt er einen großflächigen Ausschluss für den Bau von Windenergieanlagen mit einer Referenzhöhe von 265 Metern. Lediglich an den äußeren Rändern des Landkreises Starnberg sind Windanlagen möglich. In der Gemeinde Berg befindet sich bereits ein Windpark, in der Gemeinde Wörthsee sind drei Windenergieanlagen genehmigt. Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss der Kommunen in der Planungsregion München: der 185 Gemeinden, acht Landkreise und der Landeshauptstadt München. Er ist Träger der Regionalplanung, beschließt über den Regionalplan sowie dessen Änderung und stimmt dabei die Interessen der Verbandsmitglieder ab. Die wichtigsten Themen sind: Siedlung und Freiraum, Verkehr sowie Wirtschaft. Die regionalen Interessen macht er bei raumwirksamen Projekten und Fachplanungen geltend. Auch bei Fortschreibungen des Landesentwicklungsprogramms wird er beteiligt. Weitere Informationen zum RPV finden Sie unter: www.region-muenchen.com Zum Download Präsentation „Teilfortschreibung Regionalplan München, 26. Änderung, Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie“ unter: Downloads Sitzungsunterlagen/Sitzungsunterlagen_2025/DS25_12_Anlage9_Praesentation.pdf PM: RPV PB: Regionalplan / ©: RPV Weitere Beiträge:Bürgerbeteiligung an Windparks, Kooperation mit EnBWBundesnetzagentur ändert Ausschreibungen für Windenergie an LandVindnytt - de viktigaste nyheterna om vindkraft januari 2015