Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 21. September 202621. September 2026 Regionalplanänderung Windenergie der Region München wirksam (WK-intern) - Regierung von Oberbayern erklärt RPV-Teilfortschreibung für verbindlich München – Nach Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt ist die Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München am 19. September 2026 in Kraft getreten. Am 14. April 2026 hatte der Regionale Planungsverband München (RPV) in seiner Sitzung den Fortschreibungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans München und den Antrag auf Verbindlicherklärung an die Regierung von Oberbayern beschlossen. Diese hat der Änderung des Regionalplans am 4. September 2026 zugestimmt. Mit der Änderung sind Windenergieanlagen nur noch innerhalb der Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans oder in von den Kommunen ausgewiesenen Windenergiegebieten privilegiert
Zweite Beteiligung zu Windenergie startet Januar 2026 Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 2. Dezember 2025 RPV behält Steuerungskonzept mit Clustern für Windenergienutzung in der Region München bei; Vorranggebiete fallen wegen ziviler Luftfahrt teils weg (WK-intern) - München – Der Regionale Planungsverband München (RPV) beschließt den angepassten Entwurf für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans München. Die Sitzung fand heute im Rathaus München statt. Dieser zweite Fortschreibungsentwurf berücksichtigt die ausgewerteten und abgewogenen Ergebnisse aus 315 Stellungnahmen der ersten Beteiligung. Eine weitere Beteiligung ist für Anfang Januar bis Anfang Februar 2026 geplant. RPV-Mitglieder, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit können erneut zum geänderten Steuerungskonzept Windenergie in der Region München Stellung nehmen. Die Vorranggebiete sind auf 58 reduziert – mit einer Fläche