Werbung Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 21. September 202621. September 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Regionalplanänderung Windenergie der Region München wirksam (WK-intern) – Regierung von Oberbayern erklärt RPV-Teilfortschreibung für verbindlich München – Nach Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt ist die Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München am 19. September 2026 in Kraft getreten. Am 14. April 2026 hatte der Regionale Planungsverband München (RPV) in seiner Sitzung den Fortschreibungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans München und den Antrag auf Verbindlicherklärung an die Regierung von Oberbayern beschlossen. Diese hat der Änderung des Regionalplans am 4. September 2026 zugestimmt. Mit der Änderung sind Windenergieanlagen nur noch innerhalb der Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans oder in von den Kommunen ausgewiesenen Windenergiegebieten privilegiert zulässig. Außerhalb dieser Gebiete sind moderne hohe Anlagen praktisch nicht mehr genehmigungsfähig. Die 26. Regionalplanänderung für die Region München fixiert 58 Vorranggebiete, die für die Windenergienutzung festgelegt wurden. Sie sind in 21 Clustern für Windenergienutzung gebündelt und entsprechen einer Fläche von gut 103 Quadratkilometern und 1,87 Prozent der Regionsfläche. Der RPV erreicht so beide Teilflächenziele in einem Verfahren: bis Ende 2027 mindestens 1,1 Prozent der Regionsfläche als Windenergiegebiete gemäß Windenergiebedarfsflächengesetz auszuweisen und bis Ende 2032 das Flächenziel von voraussichtlich mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche. Damit ist das Planverfahren zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie grundsätzlich abgeschlossen. Schrittweise Konsolidierung bei ständigem Austausch Der Prozess zur Ausweisung der Vorranggebiete Windenergie bestand aus vielen verschiedenen Schritten, in dessen Verlauf die Planung weiter konsolidiert und verfeinert wurde. Im März 2023 verabschiedete der RPV einen Fahrplan für Windenergie in der Region München: Anhand bestimmter Kriterien sollten geeignete Suchräume als Basis für die Festlegung konkreter Vorranggebiete identifiziert werden. Mindestabstände zu Siedlungen, Sicherheitsabstände etwa zu militärischen Nutzungen und Restriktionen wie Natur- und Wasserschutzgebiete engten die möglichen Suchflächen stark ein. Weitere Abwägungskriterien wie Landschaftsbild, Wohnsituation der Menschen und kommunale Projektplanungen kamen hinzu. Im Januar 2024 präsentierten RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann und der Regionsbeauftragte der Regierung von Oberbayern Thomas Bläser dem Planungsausschuss einen Vorabentwurf für das Steuerungskonzept Windenergie. Im Frühjahr 2024 gab es eine informelle Vorabbeteiligung mit rund 150 Stellungnahmen. Es folgte ein formales Beteiligungsverfahren mit zwei Anhörungen jeweils im ersten Quartal 2025 und 2026, bei denen RPV-Mitglieder, Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit insgesamt fast 500 Stellungnahmen abgaben. Diese werteten Wißmann und Bläser aus und erörterten notwendige Anpassungen bei den Vorranggebieten mit betroffenen Mitgliedskommunen und Behörden in Form von Cluster-Konferenzen. „Wir haben immer auf intensiven Austausch und Diskussion gesetzt“, betonte Wißmann. Acht Konferenzen fanden im Juli 2025 statt, um das Verfahren zu beschleunigen. Der von Beginn an eingesetzte Beirat Windenergie begleitete den Prozess. Zum Download Die Veröffentlichung der Neunten Verordnung zur 26. Regionalplanänderung im Oberbayerischen Amtsblatt vom 19. September 2026, S. 313 ff.: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/mam/dokumente/service/obabl/2026/obabl_24_180926.pdf Defekter Link: Unterlagen der Regierung von Oberbayern zur wirksamen 26. Änderungen des Regionalplans München: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/raumordnung_landes_regionalplanung/regionalplanung/muenchen/index.htm RPV | Regionaler Planungsverband München Der Regionale Planungsverband München (RPV) ist der gesetzlich vorgesehene Zusammenschluss der Kommunen in der Planungsregion München: der 185 Gemeinden, acht Landkreise und der Landeshauptstadt München. Er ist Träger der Regionalplanung, beschließt über den Regionalplan sowie dessen Änderung und stimmt dabei die Interessen der Verbandsmitglieder ab. Die wichtigsten Themen sind: Siedlung und Freiraum, Verkehr sowie Wirtschaft. Die regionalen Interessen macht er bei raumwirksamen Projekten und Fachplanungen geltend. Auch bei Fortschreibungen des Landesentwicklungsprogramms wird er beteiligt. Weitere Informationen zum RPV finden Sie unter: www.region-muenchen.com PM: RPV | Regionaler Planungsverband München PB: Portraitfoto Staatsminister Hubert Aiwanger / ©: Bayerische Ministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Weitere Beiträge:Nordex liefert weiterer 29 Windkraftanlagen für die Endausbaustufe des Windparks „Syvash“ in die Ukr...PNE WIND AG: Starkes operatives und wirtschaftliches Ergebnis zum Ende des dritten QuartalsWorld Wind Energy Association welcomes FWT energy GmbH as 600th member