Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München Behörden-Mitteilungen Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 21. September 202621. September 2026 Regionalplanänderung Windenergie der Region München wirksam (WK-intern) - Regierung von Oberbayern erklärt RPV-Teilfortschreibung für verbindlich München – Nach Bekanntmachung im Oberbayerischen Amtsblatt ist die Regionalplanänderung zur Windenergie für die Region München am 19. September 2026 in Kraft getreten. Am 14. April 2026 hatte der Regionale Planungsverband München (RPV) in seiner Sitzung den Fortschreibungsentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans München und den Antrag auf Verbindlicherklärung an die Regierung von Oberbayern beschlossen. Diese hat der Änderung des Regionalplans am 4. September 2026 zugestimmt. Mit der Änderung sind Windenergieanlagen nur noch innerhalb der Vorranggebiete Windenergie des Regionalplans oder in von den Kommunen ausgewiesenen Windenergiegebieten privilegiert