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Neues Solar-Allzeithoch in Deutschland: Erstmals 12 Milliarden kWh Solarstrom in einem Mona


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(iwr-pressedienst) – Die Photovoltaik hat in Deutschland im Juli 2026 einen historischen Meilenstein erreicht. Erstmals wurden 12 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Solarstrom in einem einzelnen Monat in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das geht aus einer Auswertung von viertelstündlichen Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster hervor. Tatsächlich liegt die gesamte Solarstromerzeugung sogar noch deutlich höher, da der direkt vor Ort selbst verbrauchte Solarstrom in der Einspeisestatistik nicht erfasst wird.

Die Auswertung verdeutlicht zugleich die kräftig gestiegene Bedeutung der Photovoltaik für die Stromversorgung Deutschlands. Zur Mittagszeit lag die Solarleistung im Juli – im Monatsmittel – bei über 40.000 MW. Das entspricht der elektrischen Leistung von mehr als 40 Atomkraftwerken mit jeweils 1.000 MW. Im gesamten Tagesverlauf verdrängte die Photovoltaik damit einen erheblichen Teil der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken.

Photovoltaik wird zur tragenden Säule der Stromversorgung

Die Juli-Daten markieren einen Strukturwandel im deutschen Stromsystem. Photovoltaik ist längst keine ergänzende Technologie mehr, sondern zählt zu den zentralen Bausteinen der Stromversorgung. Möglich gemacht haben diese Entwicklung in den vergangenen zwei Jahrzehnten Millionen private Hausbesitzer, Landwirte, Gewerbebetriebe und mittelständische Unternehmen, die in Solaranlagen investiert haben.

Vor diesem Hintergrund verändern die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen insbesondere für kleinere Photovoltaikanlagen die wirtschaftlichen Voraussetzungen für genau jene Betreibergruppe, die den bisherigen Ausbau maßgeblich ermöglicht hat.

„Die Photovoltaik ist heute eine tragende Säule der deutschen Stromversorgung. Umso wichtiger ist eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen EEG-Differenzkosten. Der häufig verwendete Begriff Solarförderung führt jedoch in die Irre. Er vermittelt den Eindruck, jede eingespeiste Kilowattstunde werde vollständig aus staatlichen Mitteln bezahlt. Tatsächlich gleicht das EEG bei neuen Photovoltaikanlagen lediglich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch aus. Dieses Missverständnis prägt die öffentliche Debatte bis heute“, so Dr. Norbert Allnoch, Geschäftsführer des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR).

IWR zur EEG-Solarförderung: Entscheidend sind die Differenzkosten

Neue Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern erhalten heute einen gesetzlichen Vergütungsanspruch von rund 7 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Häufig entsteht daraus der Eindruck, diese 7 Cent seien die staatliche Solarförderung. Das ist jedoch falsch.

Tatsächlich basiert das EEG für neue Photovoltaikanlagen auf einem Differenzkostenmodell. Der erzeugte Solarstrom wird zunächst an der Strombörse verkauft. Der gesamte Vermarktungserlös fließt auf das EEG-Konto. Aus dem EEG-Konto wird anschließend ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch ausgeglichen. Nur diese Differenz verursacht überhaupt EEG-Differenzkosten.

Ein Beispiel verdeutlicht den Mechanismus: Erzielt der an der Strombörse verkaufte Solarstrom einen Erlös von 5 Cent je Kilowattstunde und beträgt der gesetzliche Vergütungsanspruch 7 Cent, werden aus dem EEG-Konto lediglich 2 Cent je Kilowattstunde ausgeglichen. Steigt der Börsenpreis dagegen auf 8 Cent je Kilowattstunde, fließen zunächst die gesamten 8 Cent auf das EEG-Konto. Der Anlagenbetreiber erhält seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch von 7 Cent, 1 Cent verbleibt auf dem EEG-Konto.

Der gesetzliche Vergütungsanspruch neuer Photovoltaikanlagen von rund 7 Cent je Kilowattstunde liegt heute in einer ähnlichen Größenordnung wie die Börsenstrompreise. Die tatsächlichen EEG-Differenzkosten neuer Anlagen fallen deshalb häufig deutlich geringer aus als der gesetzliche Vergütungsanspruch – oder entfallen bei entsprechend hohen Vermarktungserlösen sogar vollständig.

Nicht der gesetzliche Vergütungsanspruch bestimmt also die EEG-Differenzkosten, sondern ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch.

Altlasten: Historische Vergütungsverträge bestimmen bis heute die EEG-Differenzkosten

Vor diesem Hintergrund greift die öffentliche Diskussion über die Kosten der Photovoltaik häufig zu kurz. Die heutigen EEG-Differenzkosten werden überwiegend von PV-Altanlagen bestimmt und nicht von neu installierten Photovoltaikanlagen mit Vergütungsansprüchen von rund 7 Cent je Kilowattstunde. Die aktuell geplanten Neuregelungen ändern nichts an der Vergütungsregelung für ältere Anlagen, die insbesondere zwischen 2010 und 2013 errichtet wurden. Aufgrund der damals deutlich höheren Investitionskosten gelten für diese Anlagen noch gesetzliche Vergütungssätze von vielfach 30 bis über 40 Cent je Kilowattstunde.

Diese Vergütungsansprüche gelten jeweils für 20 Jahre und laufen erst schrittweise zwischen 2030 und 2033 aus. Erst mit dem Auslaufen dieser Altverträge werden die historischen EEG-Differenzkosten unabhängig von der Vergütung neuer Photovoltaikanlagen deutlich zurückgehen.

BU: Mittlere Einspeiseleistung nach Energieträgern in Deutschland im Juli 2026 © IWR








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