Werbung Veröffentlichung der Billigkeitsrichtlinie Industriestrompreis durch die BAFA Behörden-Mitteilungen 8. Mai 20268. Mai 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Industriestrompreis ist eine befristete Strompreisentlastung. (WK-intern) – Ziel des Industriestrompreises ist es, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Hersteller zu stärken, Standortverlagerungen zu verhindern und damit Wertschöpfungs- sowie Beschäftigungsstrukturen in strategisch wichtigen Branchen zu sichern. Bis sich die Dekarbonisierung des Stromsystems in der Europäischen Union vollständig in niedrige Strompreise niederschlägt, werden Industriezweige in der Europäischen Union weiterhin mit höheren Kosten konfrontiert sein als Wettbewerber in Ländern und Gebieten mit weniger ehrgeizigen Klimaschutzmaßnahmen. Hohe Stromkosten erhöhen das Risiko der Abwanderung insbesondere von stromkostenintensiven Unternehmen und können von der Elektrifizierung der Produktionsprozesse abhalten. Zur Vermeidung von unzumutbaren Härten aufgrund von höheren Stromkosten wurde für die Jahre 2026 bis 2028 ein Industriestrompreis eingeführt. Unternehmen können beim BAFA auf Antrag rückwirkend eine Billigkeitsleistung erhalten. Grundlage ist die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie veröffentlichte Richtlinie über die Gewährung von Leistungen zur finanziellen Kompensation an strom- und handelsintensive Unternehmen zur Strompreisentlastung (Industriestrompreis) für die Abrechnungsjahre 2026 bis 2028. Die Richtlinie beruht auf dem Beihilferahmen Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF). Mit Erhalt der Billigkeitsleistung verpflichten sich die Unternehmen einen Beitrag zur Dekarbonisierung in Höhe von mindestens 50 % dieses Betrags zu leisten. Die Vorgabe zur Umsetzung solcher Investitionsmaßnahmen soll zur Senkung der Kosten des Stromsystems beitragen. Bei den Dekarbonisierungsmaßnahmen ist ein breiter Katalog an Maßnahmen vorgesehen, so dass die Unternehmen diejenigen Maßnahmen umsetzen können, die für sie unternehmerisch am sinnvollsten sind. Aktuelle Hinweise Der Antrag für den Industriestrompreis für das Abrechnungsjahr 2026 wird in 2027 rückwirkend gestellt. Die Registrierung im Antragsportal sowie das Anlegen von Anträgen sind voraussichtlich ab Dezember 2026 möglich. Die Antragsfrist im Antragsjahr 2027 wird zeitnah bekannt gegeben. Der Referenzpreis nach Nr. 5.1 Buchstabe j) der Richtlinie für das Abrechnungsjahr 2026 beträgt 87,44 EUR/MWh bzw. 8,744 ct/kWh. Der Differenzpreis nach Nr. 5.1 Buchstabe h) wird durch den Zielpreis (50 EUR/MWh) begrenzt und beträgt für das Abrechnungsjahr 2026 somit 37,44 EUR/MWh bzw. 3,744 ct/kWh. Die Merkblätter befinden sich derzeit noch in Bearbeitung und werden zeitnah veröffentlicht. PM: BAFA PB: Veröffentlichung der Billigkeitsrichtlinie Industriestrompreis durch die BAFA / Quelle: © Jose A. Bernat Bacete/Moment Weitere Beiträge:Stromtrassen des Ultranet sind ein weitere Schritte zum Gelingen der EnergiewendeISPEX AG: Preisrallye bei Energie hält anUm unsere Klimaschutzziele im Verkehr zu erreichen, brauchen wir CO2-neutrale Technologien