Strompreisentlastung: Bis zu 20 Prozent der berechtigten Unternehmen drohen Befreiung zu verlieren Mitteilungen Verbraucherberatung 7. Juni 2023 Werbung Am 30. Juni 2023 läuft die Antragsfrist für Unternehmen für die Befreiung von KWKG- und Offshore-Umlage im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung (BesAR) für das Jahr 2023 ab. (WK-intern) - Dazu gibt es offenbar in Teilen der Industrie ein Informationsdefizit. Nach Schätzungen von Deutschlands größtem unabhängigen Energieberatungsunternehmen, der ECG Energie Consulting GmbH in Kehl, sind sich aktuell noch immer bis zu 20 Prozent der Unternehmen nicht darüber im Klaren, dass sie Anspruch auf die Befreiung haben. Die ECG schätzt die Kostenersparnis durch die Befreiung auf rund 8.000 Euro pro Gigawattstunde Strom. Wie die Gespräche mit zahlreichen der über 2.000 von der ECG betreuten Unternehmen und