Werbung EU-Vision von Energie aus Bürgerhand bleibt Wunschdenken Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Ökologie Verbraucherberatung 10. März 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bis der Traum einer „Energiewende von unten“ in der EU verwirklicht wird, könnte es aufgrund von technischen und rechtlichen Hürden noch lange dauern. Die Zahl der Energiegemeinschaften und ihr Beitrag zur Erzeugung grüner Energie haben nicht nennenswert zugenommen. Unklare EU-Leitlinien stehen einer größeren Beteiligung von Eigentümergemeinschaften im Wege. Projekte von Energiegemeinschaften werden durch Verzögerungen beim Netzanschluss und fehlende Anreize für die Speicherung von Strom ausgebremst. (WK-intern) – Zu dieser Einschätzung gelangt der Europäische Rechnungshof in einem neuen Bericht. Bürger, lokale Behörden und kleine Unternehmen in der gesamten EU sollen ihre Energie zunehmend in sogenannten „Energiegemeinschaften“ selbst erzeugen und gemeinsam nutzen. Auf dieses Ziel werde zwar bereits seit fast einem Jahrzehnt hingearbeitet, die bisherigen Fortschritte lägen den EU-Prüfern zufolge jedoch weit hinter den Erwartungen zurück. Damit die von Bürgern geleiteten Initiativen die in sie gesetzten Hoffnungen erfüllen können, sollten die Vorschriften klarer gestaltet sein und sollten stärkere Anreize für Bürger und benachteiligte Haushalte geschaffen und die Entwicklung von Energiespeicherlösungen stärker unterstützt werden, so die Prüfer. Energiegemeinschaften sind rechtliche Strukturen, die es Bürgern, lokalen Behörden und kleinen Unternehmen ermöglichen, gemeinsam Strom zu produzieren, zu verwalten und zu nutzen. Diese Energiegemeinschaften können beispielsweise Solarpaneele auf gemeinsam genutzten Dächern betreiben oder gemeinsame Windkraftanlagen nutzen, um ein Dorf oder die Nachbarschaft mit Strom zu versorgen. Für diese Initiativen stehen EU-Fördermittel in Höhe von mehreren Milliarden Euro zur Verfügung. Die EU betrachtet Energiegemeinschaften als wirksames Mittel zur Erreichung ihrer Klima- und Energieziele. Sie erwartet, dass diese Gemeinschaften bis 2030 ganze 17 % der Wind- und 21 % der Solarkapazität Europas bereitstellen könnten. Diese Schätzungen sind den Prüfern zufolge jedoch zu optimistisch. Einer der Hauptgründe dafür sei, dass es in der EU schlicht und ergreifend zu wenige Energiegemeinschaften gebe. „Die Erreichung der Klima- und Energieziele ist für die EU ein Wettlauf mit der Zeit. Von Bürgern erzeugte Energie stellt in der Theorie die ideale Lösung dar, ist aber in der Praxis schwer umzusetzen“, so João Leão, der als Mitglied des Rechnungshofs für die Prüfung zuständig war. „Die EU muss nun rechtliche Hürden und technische Hindernisse beseitigen, damit das Konzept der Bürgerenergie auch tatsächlich funktioniert.“ Die EU habe sich zum Ziel gesetzt, dass es in jeder Gemeinde mit mehr als 10 000 Einwohnern bis 2025 mindestens eine Energiegemeinschaft zur Erzeugung erneuerbarer Energien geben sollte. Die EU-Kommission habe noch nicht darüber Bericht erstattet, ob dieses Ziel erreicht worden sei. Aus den von den EU-Prüfern zusammengetragenen Daten gehe jedoch hervor, dass die EU ihr Ziel weitgehend verfehlt habe. Die rechtlichen Definitionen der EU seien ungenau und hätten zu Verwirrung geführt. So sei nicht klar, welche Zusammenschlüsse als Energiegemeinschaft gelten, wie eine solche aufgebaut sein sollte, wie der von ihr erzeugte Strom gemeinsam genutzt und wie überschüssiger Strom verkauft werden sollte. Diese rechtliche Ungewissheit berge die Gefahr, dass die Bürger sich nicht beteiligten, und behindere letztlich die Gründung von Energiegemeinschaften. Dies gelte ganz besonders für Mehrfamilienhäuser, in denen fast die Hälfte der EU-Bevölkerung lebe. Neben den bestehenden Eigentümergemeinschaften, die mit der Verwaltung der Gebäude betraut seien, müsse ein zusätzlicher Rechtsträger geschaffen werden. Dies erhöhe den Verwaltungsaufwand. Zudem würden neue Anlagen aufgrund von Netzüberlastungen nur verzögert oder gar nicht ans Netz angeschlossen, was die Entstehung von Energiegemeinschaften verlangsame. Das Problem sei zum Teil dadurch bedingt, dass Stromerzeugung und -verbrauch nicht gleichzeitig erfolgten: Solarpaneele erzeugten rund um die Mittagszeit am meisten Strom, während die Nachfrage der Haushalte am frühen Morgen und am Abend am größten sei. Neben Projekten für erneuerbare Energien sollten daher Lösungen zur Erhöhung der Netzflexibilität, insbesondere Energiespeicher, eingeplant werden. Dies könne dazu beitragen, Angebot und Nachfrage in Echtzeit miteinander in Einklang zu bringen, die Netzlast zu verringern und den Verbrauch von selbst erzeugtem Strom zu fördern. Die EU-Kommission habe jedoch die Energiegemeinschaften bislang nicht ausreichend dabei unterstützt, Speicherkapazität zu schaffen. Dadurch sei die Chance verpasst worden, den Energiegemeinschaften Auftrieb zu verleihen. Hintergrundinformationen Die EU-Kommission hat die Energiegemeinschaften in der Richtlinie (EU) 2018/2001 zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen (RED II) und der Richtlinie (EU) 2019/944 zum Elektrizitätsbinnenmarkt rechtlich definiert. Der Sonderbericht 10/2026 „Energiegemeinschaften: Potenzial ist noch nicht voll ausgeschöpft“ sowie ein Kurztext mit den wichtigsten Fakten und Feststellungen stehen auf der Website des Europäischen Rechnungshofs zur Verfügung. Den Bericht lesen PM: ECA – Europäische Rechnungshof PB: Der Sonderbericht 10/2026 Energiegemeinschaften / ©: Europäische Rechnungshof Weitere Beiträge:Wohnen und Heizen: Technologieoffenheit bleibt oberstes GebotRittal erreicht Spitzenposition im weltweiten WettbewerbMultimetall-Produzent und Kupferrecycler Aurubis stärkt Wettbewerbsfähigkeit des Standortes in Stolb...