Werbung Bundesnetzagentur gibt Gebote für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 bekannt Behörden-Mitteilungen Solarenergie 13. Februar 2026 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Verdopplung der eingereichten Gebote für PV-Freiflächenanlagen zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur hat heute die erfolgreichen Gebote der Ausschreibung des Gebotstermins zum 1. Dezember 2025 bekanntgegeben. Diese betreffen PV-Freiflächenanlagen und Solaranlagen, die auf baulichen Anlagen errichtet werden, die weder Gebäude noch Lärmschutzwände sind. „Nach zwei Ausschreibungen mit einer rückläufigen Anzahl an Geboten wurden in dieser Runde mehr als doppelt so viele Gebote wie in der Vorrunde eingereicht. Die hohe Beteiligung zeigt, dass die Rahmenbedingungen in den Ausschreibungen attraktiv sind“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Ausschreibungsrunde erneut überzeichnet Die Ausschreibungsrunde zum Gebotstermin 1. Dezember 2025 ist deutlich überzeichnet. Die ausgeschriebene Menge betrug in dieser Runde 2.328 Megawatt (MW). Von den 634 eingereichten Geboten mit einem Volumen von 5.247 MW erhielten 262 Gebote mit einem Umfang von 2.341 MW einen Zuschlag. Es wurden 61 Gebote vom Verfahren ausgeschlossen. Die im Gebotspreisverfahren ermittelten Zuschlagswerte schwanken zwischen 4,40 ct/kWh und 5,30 ct/kWh. Der durchschnittliche mengengewichtete Zuschlagswert liegt in dieser Runde bei 5,00 ct/kWh und damit leicht oberhalb des Niveaus der Vorrunde (4,84 ct/kWh). Das mit weitem Abstand größte Zuschlagsvolumen entfiel wie in den vorherigen Gebotsrunden auf Gebote für Standorte in Bayern (901 MW, 112 Zuschläge), gefolgt von Standorten in Sachsen-Anhalt (282 MW, 24 Zuschläge) und Brandenburg (216 MW, 16 Zuschläge). Die meisten Zuschläge gingen an Projekte, die auf Randstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen geplant sind. Dies waren 125 Zuschläge mit insgesamt 1.150 MW. Das zweithöchste Zuschlagsvolumen mit 874 MW entfällt auf 88 Projekte auf Acker- oder Grünlandflächen in benachteiligten, also für die Landwirtschaft nur eingeschränkt nutzbaren Gebieten. Diese eignen sich daher besonders für die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Darauf folgen 30 Zuschläge für sogenannte besondere Solaranlagen, die mit 204 MW fast neun Prozent des eingereichten Gebotsvolumens ausmachen. Bei diesen Projekten wird dieselbe Fläche neben der Stromerzeugung für einen weiteren Zweck, wie etwa zur Landwirtschaft, genutzt. Weitere Informationen Informationen zu dem Gebotstermin veröffentlicht die Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/1077148. Die nächste Ausschreibungsrunde für Solaranlagen des ersten Segments findet am 1. März 2026 statt. PM: Bundesnetzagentur PB: Präsident Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Bürger-Dialog-Verfahren Ostküstenleitung startet in die nächste RundeHendricks reist zum Umweltministertreffen der G7 in JapanSpekulationen über EEG-Umlage belegen Mängel im Berechnungsverfahren