Werbung Landkreises Göttingen macht Planungsabsichten Teilplan Windenergie bekannt Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 4. Dezember 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Sachlicher Teilplan Windenergie 2. Entwurf 2025 für den Landkreis Göttingen (WK-intern) – Öffentliche Bekanntmachung der Beteiligung der Öffentlichkeit und den in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen Mit Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten im Amtsblatt für den Landkreis Göttingen Nr. 2 vom 12.01.2017, S. 7-12 ist mit dem Verfahren zur Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) für den Landkreis Göttingen auch die Festlegung von Vorranggebieten Windenergienutzung eingeleitet worden. Aufgrund seiner besonderen Bedeutung für die Energiewende und des einhergehenden beschleunigten Ausbaus der Windenergie an Land hat der Kreistag in seiner Sitzung am 17.05.2023 beschlossen, das Thema Windenergie aus dem RROP Entwurf abzukoppeln und in einem eigenen Verfahren weiterzuführen. Bereits durchlaufene Verfahrensschritte im RROP-Verfahren (Allg. Planungsabsichten/Scoping Termin) müssen im abgekoppelten Verfahren für den Teilplan nicht wiederholt werden. Formell handelt es sich um ein sachliches Teilprogramm Windenergie gem. § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i.V.m. § 5 Abs. 1 Satz 3 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) – nachfolgend und in den Dokumenten der Beteiligung benannt als sachlicher Teilplan Windenergie. Darin legt der Landkreis Göttingen Flächen für die Windenergienutzung in seinem Planungsraum fest, um mit diesem erheblichen raumordnerischen Beitrag in Addition anrechenbarer Windenergieflächen nach § 4 Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG), der Verpflichtung aus dem Niedersächsischen Windenergieflächenbedarfsgesetz (NWindG) entsprechend, die Erreichung des regionalen Teilflächenziels 2032 sicherzustellen. Bei der Aufstellung des sachlichen Teilplans Windenergie des Landkreises Göttingen ist eine Umweltprüfung nach § 8 ROG durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Raumordnungsplanes auf 1. Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 2. Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, 3. Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie 4. die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern zu ermitteln und in einem Umweltbericht frühzeitig zu beschreiben und zu bewerten sind. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird entsprechend in einem Umweltbericht dokumentiert. Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat in seiner Sitzung am 29.05.2024 beschlossen, die Beteiligung zum 1. Entwurf 2024 des sachlichen Teilplans Windenergie gem. § 9 Abs. 2 ROG einzuleiten. Im Zuge der Beteiligung bestand für die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen im Zeitraum vom 07.06.2024 bis einschließlich 22.07.2024 die Gelegenheit, zum Entwurf des sachlichen Teilplans Windenergie Stellung zu nehmen. Aufgrund der im genannten Zeitraum eingegangenen Stellungnahmen ist der 1. Entwurf 2024 des sachlichen Teilplans Windenergie überarbeitet worden. Die Änderungen betreffen dabei die beschreibende Darstellung, die zeichnerische Darstellung, die Begründung inkl. Gebietsblätter und Beikarten, den Umweltbericht inkl. FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie die Vorranggebiete Windenergienutzung. Der Kreistag des Landkreises Göttingen hat in seiner Sitzung vom 24.09.2025 beschlossen, die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen gem. § 9 Abs. 2 ROG zu beteiligen. Der Landkreis Göttingen als planaufstellende Stelle gibt der Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen die Gelegenheit zur Stellungnahme zum 2. Entwurf 2025 des sachlichen Teilplans Windenergie, bestehend aus den folgenden im Internet zu veröffentlichenden Unterlagen: 1. Entwurf der Satzung, bestehend aus a. Satzungstext b. Beschreibende Darstellung c. Zeichnerische Darstellung (im Maßstab 1:50.000) 2. Begründung mit Anlage (Gebietsblätter) und Beikarten 3. Umweltbericht (Strategische Umweltprüfung) mit Anlage (FFH-Prüfungen) 4. Abwägungssynopse der Stellungnahmen zum 1. Entwurf 2024 des sachlichen Teilplans Windenergie Der sachlichen Teilplan Windenergie des Landkreises Göttingen bezieht sich auf das gesamte Kreisgebietes des Landkreises Göttingen, mit Ausnahme des Gebietes der Stadt Göttingen. Innerhalb der Planunterlagen sind zudem alle Änderungen gegenüber dem 1. Entwurf 2024 farblich durch Blaudruck kenntlich gemacht. Die aufgeführten Unterlagen werden im Zeitraum vom 12.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 im Internet unter folgender Internetadresse veröffentlicht: www.landkreisgoettingen.de/Themen-Leistungen/Bauen-Infrastruktur/Regionalplanung/Teilplan-Windenergie/Dokumente-und-Karten/ Innerhalb des benannten Zeitraums können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen dabei elektronisch übermittelt werden. Mit Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Für die elektronische Übermittlung der Stellungnahmen kann insbesondere die eingerichtete Online-Beteiligungsplattform des Landkreises Göttingen genutzt werden. Auf der Seite der Online-Beteiligungsplattform des Landkreises Göttingen finden sich ebenfalls alle Planunterlagen des 2. Entwurf 2025 des Teilplans Windenergie zur Einsichtnahme sowie zum Herunterladen. Weiterhin ermöglicht die Einbindung der Plandokumente in diesem Portal das Verfassen einer Stellungnahme mit direktem Bezug zu Flächen in der Zeichnerischen Darstellung. Innerhalb des o. g. Zeitraums besteht die Möglichkeit, sich für die Online-Beteiligungsplattform zu registrieren und anschließend eine Stellungnahme zum 2. Entwurf 2025 des Teilplans Windenergie abzugeben. Die Online-Beteiligungsplattform kann über folgende Internetadresse abgerufen werden: www.beteiligung-regionalplan.de/lk-goettingen-wind2 Daneben können auch andere elektronische Übermittlungswege genutzt werden. Zum Beispiel kann per E-Mail an regionalplanung@landkreisgoettingen.de Stellung genommen werden. Auch sind alle nichtelektronischen Äußerungsformen zulässig, insbesondere in schriftlicher und mündlicher Form. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet stellt der Landkreis Göttingen gem. § 9 Abs. 2 Satz 5 und 6 ROG eine andere leicht zu erreichende, analoge Zugangsmöglichkeiten zur Verfügung. Die oben aufgeführten Unterlagen liegen daher in Papierform im Zeitraum vom 12.12.2025 bis einschließlich 26.01.2026 zusätzlich beim Träger der Regionalplanung in der Kreisverwaltung beim Landkreis Göttingen, Reinhäuser Landstraße 4, im Vorzimmer des Fachbereichs Bauen, Raum 327, während der Servicezeiten (Montag, Mittwoch, Freitag jeweils von 09:00 bis 12:00 Uhr und Donnerstag von 13:30 bis 16:00 Uhr) und nach Terminvereinbarung (Tel: 0551 525-2762 bzw. 0551 525-0 oder per E-Mail) zur allgemeinen Einsichtnahme und Stellungnahme aus. Im Falle einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten zum Zwecke des laufenden Regionalplanungsverfahrens (einschließlich der Ermittlung und Abwägung betroffener Belange und Dokumentation des ordnungsgemäßen Verfahrens) gespeichert und verarbeitet. Weitere Informationen zum Datenschutz sind veröffentlicht unter: www.landkreisgoettingen.de/datenschutzerklaerung/informationspflichten-der-fachbereiche Fragen können auch an die Datenschutzbeauftragte des Landkreises Göttingen gerichtet werden. Göttingen, den 04.12.2025 Landkreis Göttingen Der Landrat gez. Riethig Öffentliche Bekanntmachung als PDF PM: Landkreises Göttingen PB: Sachlicher Teilplan Windenergie 2. Entwurf 2025 für den Landkreis Göttingen / ©: Landkreises Göttingen Weitere Beiträge:Neue Gutachten zur Flugsicherung geben Spielraum für den WindenergieausbauFugro erkundet vor der Küste von Massachusetts das Offshore-Feld Mayflower WindØrsted: Deutsche Netzanbindung auf dem Meer ist im Vergleich 6,7 Milliarden Euro zu teuer, ineffizie...