EuGH stellt fest: Die deutschen Staatsanwaltschaften sind nicht unabhängig Aktuelles News allgemein Verbraucherberatung 27. Mai 201927. Mai 2019 Werbung Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive, um zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt zu sein (WK-intern) - Der Generalstaatsanwalt von Litauen bietet hingegen eine solche Gewähr für Unabhängigkeit Zwei litauische Staatsangehörige und ein rumänischer Staatsangehöriger wenden sich vor den irischen Gerichten gegen die Vollstreckung Europäischer Haftbefehle, die von deutschen Staatsanwaltschaften und vom Generalstaatsanwalt von Litauen zur Strafverfolgung ausgestellt wurden. Ihnen werden vorsätzliche Tötung und schwere Körperverletzung (OG), Diebstahl mit Waffen (PF) bzw. Bandenraub oder Raub mit Waffen (PI) zur Last gelegt. Die drei Betroffenen machen geltend, die deutschen Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwalt von Litauen seien nicht zur Ausstellung eines Europäischen Haftbefehls befugt, da sie keine „Justizbehörde“