BDEW zu Vorwürfen der Intransparenz bei Netzentgelten Mitteilungen Technik 23. August 2018 Werbung Zu den in der Analyse der Agora Energiewende erhobenen Vorwürfen gegen Intransparenz bei den Netzentgelten erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: (WK-intern) - "Die Netzbetreiber unterliegen einer detaillierten Kostenprüfung durch die Regulierungsbehörden. Darüber hinaus werden die Bilanzen der Netzbetreiber von unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften testiert. Die Vorwürfe einer angeblichen Intransparenz sind daher nicht nachvollziehbar. Zumal eine Veröffentlichung sensibler Einzeldaten verfassungsrechtlich gar nicht zulässig wäre. Im Übrigen sind die Stromnetz-Entgelte für Haushaltskunden Anfang 2018 im Schnitt um 3,2 Prozent gesunken. Im Verlauf der letzten 12 Jahren sind sie insgesamt um gerade einmal 13,9 Prozent gestiegen. Das entspricht einer durchschnittlichen jährlichen Steigerung um gerade einmal 1,16 Prozent
Bundestag kippt Gesetzentwurf zur Länderöffnungsklausel Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 21. Mai 2014 Werbung Länderöffnungsklausel fällt bei Anhörung im Bundestag durch „Die meisten Fachleute haben heute das Gesetz zur Einführung einer Länderöffnungsklausel zur Vorgabe von Mindestabständen zwischen Windenergieanlagen und zulässigen Nutzungen als untauglich und schädlich kritisiert. Weder trage der Gesetzentwurf zu mehr Akzeptanz bei, noch werde er den Anforderungen der Energiewende gerecht. Selbst den Zielen der Bürgerinitiativen wird mit dem diesem Gesetz kein Dienst erwiesen, wenn sie Energiewende wirklich wollen. (WK-intern) - Deshalb erwarten wir, dass sich die Abgeordneten des Bundestages noch einmal intensiv mit dem Gesetzentwurf befassen“, forderte Hermann Albers, Präsident des Bundesverbandes WindEnergie, der darauf hinwies, dass auch alle zuständigen Fachausschüsse des Bundesrates den Gesetzentwurf
Schlappe für Windkraftgegner in Bayern Bayern Windenergie Windparks 1. Oktober 201330. September 2013 Werbung (WK-intern) - Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs über eine Popularklage gegen drei Verordnungen des Landkreises Starnberg zur Änderung der Würmtalschutzverordnung, der Landschaftsschutzverordnung „Kreuzlinger Forst“ und der Landschaftsschutzverordnung „Westlicher Teil des Landkreises Starnberg“ I: Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Anlass für die Änderungen ist das Bestreben des Landkreises Starnberg, in der Region die Voraussetzungen für die verstärkte Gewinnung von Energie aus regenerativen Quellen zu schaffen. Die Stadt Starnberg und mehrere kreisangehörige Gemeinden haben für ihr jeweiliges Gebiet sachliche Teilflächennutzungspläne „Windkraft“ aufgestellt, in denen in enger Abstimmung untereinander sog. Konzentrationsflächen für die Errichtung von Windkraftanlagen ausgewiesen sind. Ca. 71 % des Gebietes des