Bundesnetzagentur ernennt weiteren Verein als klagebefugten Aktuelles Behörden-Mitteilungen 16. März 202616. März 2026 Werbung Bundesnetzagentur benennt ersten klagebefugten Verein nach der P2B-Verordnung (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) als ersten klagebefugten Verein nach der europäischen Platform-to-Business-Verordnung, P2B-Verordnung, benannt. Als klagebefugter Verein kann der BVOH seine Mitglieder gerichtlich vertreten und Verbandsklagen vor zuständigen nationalen Gerichten innerhalb der Europäischen Union erheben. Gewerbliche Nutzer erleben beispielsweise häufig, dass einzelne Produkte ihres Angebotes durch Online-Plattformen nicht mehr angezeigt werden (sogenanntes „delisting“), ohne dass hierfür eine Begründung nach der P2B-Verordnung erfolgt. Eine Beschwerde und eine anschließende Streitbeilegung über das interne Beschwerdemanagement der Online-Plattform bleiben oft ohne Erfolg. Der BVOH kann nun Klagen im eigenen Namen erheben, ohne die