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Bundesnetzagentur ernennt weiteren Verein als klagebefugten

PB: Das Präsidium des BVOH (v.l.): Robert Krancke, Andreas Müller und Kai Vollrath Foto: BVOH
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Bundesnetzagentur benennt ersten klagebefugten Verein nach der P2B-Verordnung

(WK-intern) – Die Bundesnetzagentur hat heute den Bundesverband Onlinehandel e.V. (BVOH) als ersten klagebefugten Verein nach der europäischen Platform-to-Business-Verordnung, P2B-Verordnung, benannt.

Als klagebefugter Verein kann der BVOH seine Mitglieder gerichtlich vertreten und Verbandsklagen vor zuständigen nationalen Gerichten innerhalb der Europäischen Union erheben.

Gewerbliche Nutzer erleben beispielsweise häufig, dass einzelne Produkte ihres Angebotes durch Online-Plattformen nicht mehr angezeigt werden (sogenanntes „delisting“), ohne dass hierfür eine Begründung nach der P2B-Verordnung erfolgt. Eine Beschwerde und eine anschließende Streitbeilegung über das interne Beschwerdemanagement der Online-Plattform bleiben oft ohne Erfolg.

Der BVOH kann nun Klagen im eigenen Namen erheben, ohne die Identität der betroffenen Unternehmen offenzulegen. Dadurch können die Rechte gewerblicher Nutzer effektiv durchgesetzt werden, ohne dass sie Nachteile für ihre Geschäftsbeziehungen befürchten müssen.

Der BVOH mit Sitz in Dresden vertritt die Interessen von Onlinehändlern und Markenherstellern, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen.

Die Bundesnetzagentur ist für die Durchsetzung der P2B-Verordnung zuständig

Die Bundesnetzagentur ist seit Mai 2024 für die Durchsetzung der P2B-Verordnung nach dem Digitale-Dienste-Gesetz zuständig. Das gilt unabhängig vom Sitz der Online-Plattform, sofern der betroffene gewerbliche Nutzer seinen Sitz oder Wohnsitz in Deutschland hat. Zu den Aufgaben der Bundesnetzagentur gehört unter anderem die Benennung klagebefugter Vereine.

Auf Antrag des BVOH prüfte die Bundesnetzagentur, ob die Voraussetzungen für die Benennung nach Artikel 14 P2B-Verordnung vorliegen. Dazu gehören insbesondere die Verfolgung von Zielen im kollektiven Interesse gewerblicher Nutzer, das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht und die Unabhängigkeit durch Drittgeldgeber.

Platform-to-Business-Verordnung

Die Platform-to-Business-Verordnung soll ein faires, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Geschäftsumfeld schaffen. Sie wurde im Jahr 2020 auf europäischer Ebene eingeführt und enthält Vorgaben zu Information und Transparenz sowie Regelungen zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Vor allem gewerblichen Nutzern der digitalen Dienste soll sie Schutz bieten, etwa wenn sie Waren oder Dienstleistungen auf Online-Marktplätzen oder in App-Stores anbieten.

Weitere Informationen zur P2B-Verordnung finden Sie unter https://www.bundesnetzagentur.de/p2b.

PM: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

PB: Das Präsidium des BVOH (v.l.): Robert Krancke, Andreas Müller und Kai Vollrath / Foto: BVOH








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