Smart Grid machts möglich: Speicher, Elektrofahrzeuge oder Wärmepumpen, soll willkürlich abgeschaltet werden Aktuelles Behörden-Mitteilungen E-Mobilität Mitteilungen Verbraucherberatung 15. Januar 2021 Werbung Monopolistische Mangelverwaltung statt Aufbruch in die Sektorenkoppelung (WK-intern) - bne zum Referentenentwurf zur sogenannten Spitzenlastglättung bzw. Neuregelung des § 14a EnWG im "Steuerbare-Verbrauchseinrichtungen-Gesetz" - SteuVerG Das Bundeswirtschaftsministerium schlägt ein Modell der unangekündigten Markteingriffe durch das Netzmonopol vor: Der Stromverbrauch von flexiblen Stromverbrauchseinrichtungen wie Speichern, Elektrofahrzeugen oder Wärmepumpen, soll willkürlich vom Netzbetreiber begrenzt werden. „Bedarfsgerechte unterbrechungsfreie Stromversorgung war für Verbraucher bisher die Norm. Unangekündigte Unterbrechungen sollen der neue Standard werden“. Robert Busch betont: „Die neue Energiewirtschaft braucht die Verteilnetze als intelligente, marktliche Enabler und nicht als rückwärtsgerichtete Zwangsbewirtschafter.“ Schon das unmögliche Verfahren mittels Bekanntgabe des Entwurfs am 22.12. und der kurzen Stellungnahmefrist über die Weihnachtszeit