TÜV Süd zertifiziert Umweltmanagementsystem der VLH E-Mobilität Ökologie Solarenergie Technik 20. Februar 2025 Werbung Mit mehr als einer Million Mitgliedern und bundesweit rund 3.000 Beratungsstellen ist die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein. (WK-intern) - Die hochprofessionelle Hauptverwaltung mit rund 150 Beschäftigten hat ihren Sitz in Neustadt an der Weinstraße, und dort kümmert sich die VLH nicht nur um ihre eigenen Belange - sondern verstärkt auch um die Umwelt. Dieses Engagement hat der TÜV Süd jetzt bestätigt und das Umweltmanagementsystem der VLH nach der DIN-Norm ISO 14001 zertifiziert. "Unser Umweltmanagementsystem umfasst alle Aktivitäten, die mit der Verwaltungstätigkeit in unseren beiden Hauptverwaltungsgebäuden in Neustadt verbunden sind. Wir wollen die Umweltbelastungen dauerhaft minimieren", sagt der VLH-Vorstandsvorsitzende Jörg
Ein Vierteljahrhundert im Zeichen von Umweltschutz und Nachhaltigkeit Mitteilungen Ökologie Technik 5. August 2021 Werbung Klüber Lubrication wurde vor 25 Jahren als erstes Unternehmen in München nach EMAS zertifiziert (WK-intern) - Bereits vor 25 Jahren, als erstes Unternehmen in München, ließ sich das Headquarter von Klüber Lubrication sein Umweltmanagementsystem nach EMAS zertifizieren. Allgemein bekannt als EU-Öko-Audit, beurteilt EMAS, ob das Managementsystem alle Anforderungen hinreichend erfüllt, um insbesondere die Umweltauswirkungen im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung kontinuierlich zu verbessern. Dabei geht es neben dem reinen Umweltschutz vor allem auch um eine Verbesserung der Öko-Effizienz. Das von der EU entwickelte ‚Eco-Management and Audit Scheme‘ stellt sicher, dass alle Umweltaspekte von Energieverbrauch bis zu Abfall und Emissionen rechtssicher und transparent umgesetzt werden.
ENERTRAG, Serviceprovider für von Windenergieanlagen, erhält SCC-Zertifikat für Arbeitssicherheitsmanagementsystem Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. März 2018 Werbung ENERTRAG Service GmbH erhält SCC-Zertifikat für Arbeitssicherheitsmanagementsystem (WK-intern) - Die ENERTRAG Service GmbH, unabhängiger Serviceprovider für Service und Wartung von Windenergieanlagen, hat die im Rahmen ihres Qualitätsprogrammes angestrebte Zertifizierung ihres Arbeitssicherheitsmanagementsystems nach SCC**, Version 2011, erfolgreich absolviert. Aufgrund des bereits zuvor vorhandenen Sicherheitsstandards wurde die Zertifizierung in kürzester Zeit absolviert. ENERTRAG Service geht davon aus, die ebenfalls angestrebten Zertifizierungen des Qualitätsmanagements nach DIN EN ISO 9001:2015 und des Umweltmanagementsystems nach DIN EN ISO 14001:2015 ebenfalls noch im Jahr 2018 absolvieren zu können. „Qualität und Sicherheit und die zugrundeliegenden Managementsysteme standen in den letzten Jahren ohnehin stark im Fokus des Unternehmens. Durch die erfolgreiche Zertifizierung
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht / Das Energiedienstleistungsgesetz EDL-G Erneuerbare & Ökologie Technik 27. Juli 2016 Werbung Schwerpunktthema Managementzertifizierung - Das SKZ auf der K 2016 (WK-intern) - Um die europäischen Energieeinsparziele zu erreichen ist die Energieeffizenzrichtlinie 2012/27/EU im Dezember 2012 in Kraft getreten. Deutschland hat diese Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Hierzu wurde das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im April 2015 angepasst. Das Gesetz richtet sich an sogenannte „Nicht-KMU“, unabhängig von ihrem Tätigkeitsbereich, der Branche oder dem Energieverbrauch. Nur Einrichtungen mit überwiegend hoheitlichen Tätigkeiten und kommunale Regiebetriebe wurden ausgeschlossen. Viele Unternehmen wissen nicht um die Dringlichkeit zur Umsetzung der Vorgaben. Bis zum 5. Dezember 2015 war es möglich, die gesetzlichen Vorgaben durch eine termingerechte Durchführung eines sogenannten „Energieaudits
BMWi bestätigt Ermessensspielraum des BAFA für Zeitraum des Durchführens von Energieaudits Erneuerbare & Ökologie 29. Januar 2016 Werbung Das BMWi erkennt an, dass die Beraterkapazitäten nicht ausreichend waren, um alle betroffenen Unternehmen bis zum 05.12.2015 mit einem Energieaudit nach DIN EN 16247 zu versorgen (WK-intern) - Dies wird in einem Schreiben vom DIHK (850290) bestätigt. Wer dem BAFA glaubhaft darlegen kann, dass er aufgrund der knappen Beraterkapazitäten kein Energieaudit durchführen konnte, kann dies i.d.R. noch bis Ende April bußgeldfrei nachholen. Das BMWi weist jedoch darauf hin, dass der Ermessensspielraum des BAFA mit der Dauer der Fristüberschreitung sinkt. Die Kapazitäten von Beratungsunternehmen sind nach wie vor knapp. Zudem ist das Nachweisen ausreichender Angebotsanfragen an Beratungsunternehmen für ein Energieaudit in 2015 gegenüber dem BAFA
Deutschen Unternehmen drohen hohe Geldstrafen bei Missachtung des Energiedienstleistungsgesetzes Aktuelles Mitteilungen 17. September 2015 Werbung Der Countdown läuft am 5. Dezember 2015 ab (WK-intern) - Für viele deutsche Unternehmen wird es langsam eng, wenn sie noch kein Energieaudit durchgeführt oder sich für die Einführung eines Energie- oder Umweltmanagementsystems nach EMAS entschieden haben. Alle Unternehmen, die nicht zu den kleinen und mittelständigen Unternehmen zählen, müssen bis zum 5. Dezember handeln, ansonsten drohen Strafen von mindestens 50.000 Euro. Da es in Deutschland nur ca. 2.000 Gutachter gegenüber 92.000 betroffenen Unternehmen gibt, wird es zu Engpässen bei den Audits kommen. Das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) verpflichtet Unternehmen ihren Energieverbrauch überprüfen und dokumentieren zu lassen. Betroffen sind alle Unternehmen ab einer Größe von 250 Mitarbeitern
Verpflichtende Energieaudits bis zum 5. Dezember 2015 Mitteilungen 10. August 2015 Werbung IHK richtet Informationsveranstaltung am 15. September aus (WK-intern) - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg richtet eine kostenfreie Informationsveranstaltung zu verpflichtenden Energieaudits aus. Sie findet am Dienstag, 15. September, 16 bis 19 Uhr, in der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Bonner Talweg 17, 53113 Bonn, statt. "Die Zeit drängt", sagt IHK-Ansprechpartnerin Magdalena Poppe: "Für alle größeren Unternehmen werden ab dem 5. Dezember 2015 regelmäßige Energieaudits zur Pflicht. Betroffen sind zunächst Unternehmen aller Branchen, die mehr als 250 Mitarbeiter beschäftigen oder einen Jahresumsatz von mehr als 50 Millionen Euro und eine Bilanzsumme von 43 Millionen Euro erwirtschaften. Bei der Einordnung sind aber auch sogenannte Partnerunternehmen bzw. verbundene
TÜV SÜD sieht die Unternehmen zu mehr Effizienz verpflichtet Aktuelles Erneuerbare & Ökologie Ökologie 30. April 201529. April 2015 Werbung Nur noch sieben Monate bleiben größeren Unternehmen, um die neuen Vorgaben der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. (WK-intern) - Gefordert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247, wenn Unternehmen kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder kein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Stichtag ist der 5. Dezember 2015. Die Europäische Kommission hat sich mit der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. „Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015 wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt“, sagt Christian Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD Industrie GmbH. „Damit hat
Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) Behörden-Mitteilungen 3. März 2015 Werbung Hintergrund: Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20
Bonfigliolwerke sind durch Umweltmanagementsystem zertifiziert Mitteilungen News allgemein Ökologie 20. August 201420. August 2014 Werbung TÜV Nord zertifiziert Bonfiglioli Indien Bonfiglioli Indien (Bonfiglioli Transmissions Pvt. Ltd.) hat für ihre Werke die Zertifizierung des Umweltmanagementsystems nach ISO 14001:2204 erlangt. (WK-intern) - Für Bonfiglioli ist dies ein wichtiger Meilenstein, bestätigt die Zertifizierung die strategische Bedeutung des Umweltmanagementsystems für den italienischen Konzern sowie darin, seine respektvolle Umgangsweise mit der Umwelt beständig und weltweit einheitlich fortzusetzen. Das Umweltmanagementsystems nach ISO 14001:2204 ist ein "System zur Integration von verfahren und Prozessen bezüglich Personalschulung sowie Überwachung, Zusammenfassung und Berichterstattung bestimmter Umweltinformationen gegenüber internen und externen Interessengruppen eines Unternehmens." Das Ziel des Umweltmanagementsystems von Bonfiglioli ist die Optimierung der Umweltstrategien und die Verringerung von Abfallerzeugung, die
EEG 2014: Voraussetzungen für Antrag auf Übergangsregelung kleiner Unternehmen Erneuerbare & Ökologie 13. August 2014 Werbung Die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) trat am 1. August 2014 in Kraft und enthält einige wichtige Neuerungen und Übergangsregelungen. Unternehmen können auf Antrag die Zahlung der EEG-Umlage begrenzen lassen, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. (WK-intern) - Künftig fordert der Gesetzgeber auch von Unternehmen mit weniger als 10 GWh Stromverbrauch hierfür eine Zertifizierung, für 2014 gilt jedoch noch eine Übergangsregelung. Köln - Nunmehr muss jedes Unternehmen, das einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellt, ein System zur Verbesserung der Energieeffizienz betreiben. Als Nachweis gilt die Zertifizierung gemäß ISO 50001 bzw. die Validierung gemäß EMAS. Für Unternehmen mit einem Stromverbrauch < 5 GWh besteht die