Michael Ballweg und alle Opfer der DDR können endlich Wiedergutmachung einklagen Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 13. Juli 2026 Bessere Unterstützung und höhere Entschädigung für letztlich zu Unrecht Inhaftierte: Bundesjustizministerium schlägt Reform der Strafverfolgungsentschädigung vor (WK-intern) - Wer im Rahmen der Strafverfolgung in Deutschland letztlich zu Unrecht eine Freiheitsentziehung erlitten hat, soll künftig eine höhere Entschädigung erhalten. Das betrifft Fälle, in denen eine zunächst erfolgte Verurteilung später aufgehoben wird oder das Verfahren, das zur Freiheitsentziehung geführt hat, eingestellt wird oder mit einem Freispruch endet. Für jeden Tag der Haft sollen Betroffene künftig 100 Euro erhalten statt bisher 75 Euro. (Lächerlich im Verhältnis zu den Abmahnpolitiker*innen wie Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Robert Habeck, Joachim-Friedrich Martin Josef Merz, Nancy Faeser, ...) Ab einer Haftdauer von sechs Monaten