Stiftung Umweltenergierecht veröffentlicht Studie zum EU-Emissionshandel Behörden-Mitteilungen Forschungs-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 13. Juli 2026 Welche Rechtsgrundlage kann für Reformvorhaben gelten? (WK-intern) - Auf welcher Rechtsgrundlage können Reformen der EU-Emissionshandelsrichtlinie beschlossen werden? Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht zeigt, unter welchen Voraussetzungen bei dieser Frage Einstimmigkeit statt einer Mehrheitsentscheidung erforderlich wäre. Am 17. Juli 2026 will die Europäische Kommission Vorschläge zur Reform der Emissionshandelsrichtlinie vorlegen. Bereits im Vorfeld werden verschiedene Reformoptionen intensiv diskutiert. Eine neue Studie der Stiftung Umweltenergierecht untersucht vorab eine zentrale rechtliche Frage: Auf welcher Rechtsgrundlage können die geplanten Änderungen beschlossen werden – und welches Gesetzgebungsverfahren ist dafür maßgeblich? Die Wahl der Rechtsgrundlage entscheidet darüber, wie EU-Rechtsakte zustande kommen. Während die bisherige Emissionshandelsrichtlinie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren mit qualifizierter
Regionalnachweisregister ermöglicht Stromnachweis aus Erneuerbaren Energien Behörden-Mitteilungen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 31. Dezember 2018 Strom aus der Region - Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien (WK-intern) - Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von
Experten-Interview: Das neue AÜG – eine Bilanz der ersten 100 Tage Aktuelles Mitteilungen News allgemein 10. Juli 201710. Juli 2017 Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz trat am 01. April 2017 in Kraft – mit Dr. Thomas Rotthowe blickt die top itservices AG auf die ersten 100 Tage zurück (WK-intern) - Das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) verändert die Rechtsgrundlage der Arbeitnehmerüberlassung maßgeblich. Auswirkungen hat dies auf die Höchstüberlassungsdauer, Equal Pay und die Kennzeichnungs-, Konkretisierungs- sowie Informationspflicht. Dr. Thomas Rotthowe, Vorstand des Personaldienstleisters top itservices AG, hat die ersten 100 Tage nach der Gesetzesänderung mit großem Interesse verfolgt und berichtet im Rahmen eines Experten-Interviews von seinen Eindrücken. 1. AÜG – was ist das und wie hat sich die Rechtslage im Zuge der Reformation verändert? Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz – oder kurz AÜG