Energiesteuer- und Stromsteuergesetz 2018 im Bundestag verabschiedet Mitteilungen Veranstaltungen 7. Juni 2017 Werbung Zweites Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. (WK-intern) - Zukünftig sind Investitionsbeihilfen bei einer vollständigen Energiesteuer-Rückerstattung anzurechnen. In der 237. Sitzung der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestags wurde am 2.Juni 2017 das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden. Die Bundestagsfraktionen nahmen die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses vom 31. Mai 2017 (BT-Drucksache 18/12580) bei Stimmenthaltung der Bündnisgrünen an. Intensivseminare im Juni und September 2017 BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum
Neue Regelungen für Energiesteuer und Stromsteuer ab Juni 2017 Dezentrale Energien Erneuerbare & Ökologie Veranstaltungen 3. Mai 2017 Werbung Im Frühsommer 2017 sollen die neuen Regelungen des Energie- und Stromsteuergesetzes beschlossen werden. (WK-intern) - Zum 1. Januar 2018 werden dann das neue Energiesteuergesetz und das Stromsteuergesetz in Kraft treten. Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor. Nach einigen Verzögerungen wird die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetz nun in die Tat umgesetzt. Chronologie zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz Die erste Lesung und erste Beratung im Bundesrat zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz sind termingetreu realisiert worden. Seit drei Wochen liegt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates vor. Wenn weiter alles nach Plan geht,
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für Betreiber von KWK-Anlagen Dezentrale Energien Technik 28. Dezember 2016 Werbung Viele neue Gesetze rauschen derzeit im Energierecht auf die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zu. (WK-intern) - Ein zweitägiger Workshop informiert praxisnah über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und blickt auf die Auswirkungen der neuen Regelungen. Zahlreiche gesetzliche Regelungen im Energiebereich haben sich in den letzten Monaten verändert oder befinden sich derzeit noch in der Novellierung. Um alle Informationen über die neuen rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung und den Betrieb einer KWK-Anlagen zu bündeln, wurde eigens ein zweitägiger Workshop konzipiert. Die Konzeption des von BHKW-Consult und dem BHKW-Infozentrum angebotenen Workshops sieht jeweils einen Vortrag durch einen Juristen vor, der die rechtliche Konstellation sowie die aktuellen Rechtsprechungen für
Neue rechtliche Rahmenbedingungen für KWK-Anlagenbetreiber Technik Veranstaltungen 20. Mai 201619. Mai 2016 Werbung Novelle über Novelle rauscht derzeit im Energierecht auf die Betreiber von Stromerzeugungsanlagen zu. (WK-intern) - Ein zweitägiger Workshop informiert praxisnah über die aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen und blickt auf zukünftige Novellen. Zahlreiche gesetzliche Regelungen haben sich in den letzten Monaten verändert oder befinden sich derzeit in der Novellierung. Informieren Sie sich umfassend über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Planung und den Betrieb einer KWK-Anlagen. Hierfür wurde eigens ein zweitägiger Workshop konzipiert. Die Konzeption dieses Workshops sieht jeweils einen Vortrag durch einen Juristen vor, der die rechtliche Konstellation sowie die aktuellen Rechtsprechungen für den Endanwender verständlich und praxisnah erläutert. Im Anschluß an diese von Fachanwälten gehaltenen
Rechtliche Rahmenbedingungen für Betreiber von KWK-Anlagen im Jahre 2015 Dezentrale Energien Technik Veranstaltungen 8. Dezember 2014 Werbung Praxisnahes Intensivseminar über aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen eines KWK-Einsatzes. (WK-intern) - Im Fokus steht das neue EEG, die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes sowie die geplante Novellierung des KWK-Gesetzes. Rastatt - Die Veränderungen, die das EEG 2014 mit sich bringt sind erheblich. Nicht nur in Bezug auf die Vergütungspraxis ändert sich Grundlegendes – auch die neuen Regelungen zur EEG-Umlagepflicht auf den selbst genutzten Strom (Eigenstrom) werden sehr große Auswirkungen haben und stellen hohe Anforderungen an die administrative Abwicklung seitens eines BHKW-Betreibers. Aufgrund der großen Nachfrage bietet BHKW-Consult zusammen mit dem BHKW-Infozentrum am 21./22. Januar 2015 in Frankfurt am Main eine zusätzliche Workshop-Veranstaltung „Rechtliche Rahmenbedingungen
EEG 2014 tritt am 1.8. in Kraft: KWK-Eigenstromverbrauch unterliegt zukünftig einer anteiligen EEG-Umlage. Dezentrale Energien Verbraucherberatung 7. Juli 20147. Juli 2014 Werbung Das neue EEG im Fokus Das Erneuerbare-Energien-Gesetz 2014 wird am 1. August in Kraft treten. Vieles wird sich für BHKW-Anlagenbetreiber grundlegend ändern. KWK-Eigenstromverbrauch unterliegt zukünftig einer anteiligen EEG-Umlage. (WK-intern) - Rastatt - Ende Juni hat der Deutsche Bundestag die Novelle des EEG beschlossen. Sofern der Bundesrat kein Einspruch einlegt, wird das neue EEG am 1. August 2014 in Kraft treten. Die Veränderungen, die das EEG 2014 mit sich bringt sind erheblich. Nicht nur in Bezug auf die Vergütungspraxis ändert sich Grundlegendes – auch die neuen Regelungen zur EEG-Umlagepflicht auf den selbst genutzten Strom (Eigenstrom) werden sehr große Auswirkungen haben und stellen hohe Anforderungen