Umfrage von Octopus Energy zu unfairem Strommarkt Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 16. Oktober 2025 Werbung Deutsche fürchten den Brief vom Stromanbieter 73 % verbinden Stromanbieter mit negativen Gefühlen Jede*r Zweite hat Angst vor Preiserhöhungen Ein Viertel steckt noch in der teuren Grundversorgung, 28 % haben ihren Anbieter noch nie gewechselt (WK-intern) - München – Angst bestimmt die erste Assoziation bei einem Brief vom Stromanbieter. Das ist eines der zentralen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage unter Stromkund*innen im Auftrag von Octopus Energy und Splendid Research. Fast jede*r Zweite*r (45%) hat Angst vor einer Preiserhöhung, wenn Post vom Versorger im Briefkasten liegt. Bei fast drei Viertel aller Menschen (73%) ist die Assoziation negativ. Sie verbinden Stromanbieter vor allem mit Preisaufschlägen, hohen Nachzahlungen und finanzieller
Net Zero Watch: Die Regierung hat vor grünen Lobbyisten kapituliert Finanzierungen Offshore Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 16. November 2023 Werbung Die Kampagnengruppe Net Zero Watch hat die Behauptung von Energieminister*in Claire Coutinho lächerlich gemacht, dass die Durchsetzung einer Preiserhöhung von 66 % für Windparkbetreiber Teil ihres Plans sei, „die Rechnungen für Familien zu senken“. (WK-intern) - Andrew Montford, Direktor von Net Zero Watch, sagte: „Die arme Claire Coutinho ist erst seit ein paar Wochen im Amt und ihre Beamten haben sie bereits dumm dastehen lassen. Die Idee, dass man die an Generatoren gezahlten Preise verdoppeln und gleichzeitig die Stromrechnungen senken kann, ist einfach absurd.“ Die Erklärung von Net Zero Watch kommt, nachdem der Energieminister eine erstaunliche Reihe von Preiserhöhungen angekündigt hat, wobei Offshore-Windenergie 66
Verbraucherzentrale NRW reagiert auf unzulässige Preiserhöhungen und kurzfristigen Belieferungsstopp Mitteilungen Verbraucherberatung Verschiedenes 18. Oktober 2021 Werbung Energieversorger 'immergrün' abgemahnt Strom- und Gasversorgung auch bei Belieferungsstopp oder Insolvenz gesichert Intransparente Preiserhöhungen unzulässig Sonderkündigungsrecht der Verbraucher:innen nicht ausreichend kommuniziert Belieferungseinstellung ohne hinreichende Begründung Gas- und Stromlieferung stets über Grundversorgung abgesichert (WK-intern) - Der Kölner Strom- und Gasanbieter "immergrün", eine Marke der Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft mbH, hat Verbraucher:innen in Kundenmailings oder schriftlich erhebliche Preiserhöhungen für die Belieferung mit Strom und Gas mitgeteilt. Anderen Kund:innen teilte das Unternehmen ohne hinreichende Begründung mit, die Stromversorgung werde kurzfristig eingestellt. "Wir kritisieren das Vorgehen von 'immergrün' scharf und haben das Unternehmen abgemahnt. Die Preiserhöhungen sind völlig intransparent und unzureichend kommuniziert worden. Der kurzfristige Belieferungsstopp ohne ausreichende Begründung setzt dem ganzen
Neue CO2-Steuer: Das wird beim Heizen teurer in 2021 Dezentrale Energien Ökologie 24. Februar 2021 Werbung Zum Jahreswechsel ist eine neue CO2- Steuer in Kraft getreten. (WK-intern) - Das politische Ziel: weniger Rohstoffverbrauch, mehr Klimaschutz und eine Förderung entsprechender Technologien. Die neue Regelung macht sich an der Tankstelle bemerkbar, aber auch beim Heizen zuhause, vor allem wenn mit Öl oder Gas geheizt wird. Welche Alternativen es gibt, um der Abgabe zu entgehen, zeigt das Serviceportal Intelligent heizen. Die Bundesregierung möchte den Energieverbrauch mit einer CO2-Abgabe teurer machen und dadurch weitere Anreize zum Energiesparen oder einem Systemwechsel schaffen. Die CO2-Steuer wird stufenweise erhöht, von zunächst 25 Euro pro Tonne CO2-Ausstoß in 2021 bis hin zu 55 Euro in 2025. Auch der Brennstoff
Energiegenossenschaft Rhein-Ruhr plädiert für Stärkung der Verbraucherinteressen seitens der Bundespolitik Verbraucherberatung 23. Oktober 2017 Werbung Steigende Energiepreise – Der durchschnittliche Preis für sämtliche Energieprodukte hat sich im September 2017 im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,7 Prozent erhöht. (WK-intern) - Der Strompreis stieg dabei um zwei Prozent – beide Werte liegen über der Inflationsrate von derzeit 1,8 Prozent. Zur Bundestagswahl im vergangenen Monat versprachen Politiker der FDP, Grünen und Linken sinkende Energiepreise. „Für die Zukunft sind allerdings weiter steigende Energiepreise zu befürchten, da diese künstlich in die Höhe getrieben werden. Allein in diesem Jahr zahlt der Durchschnittsverbraucher laut Experten rund 30 Euro mehr. Zusätzliche Kosten wie die Beaufsichtigung des Kernkraftwerkes Belleville in Frankreich oder der Ausfall des norwegischen SEGAL
Sonderkündigungsrecht bei Energiepreiserhöhungen oft problematisch Erneuerbare & Ökologie Technik 13. Januar 201713. Januar 2017 Werbung ISPEX Energie-Service hilft mit Energiekostenoptimierung und Suche nach Energiefressern durch Thermografie (WK-intern) - Bayreuth. Viele Stromlieferanten haben zum 1. Januar 2017 eine Preiserhöhung zu Lasten der Privat- und Gewerbekunden durchgesetzt, weitere werden im Laufe des Jahres folgen. Kostentreiber sind die gesetzlichen Umlagen und die in vielen Regionen steigenden Entgelte für die Netznutzung, nicht aber der Energiepreis. Auch erst kürzlich abgeschlossene Tarifprodukte sind betroffen. Verbraucher und gewerbliche Energieabnehmer sind oft verunsichert. Sie müssen Preiserhöhungen aber nicht tatenlos hinnehmen. Die Energieexperten von ISPEX unterstützen bei der Energiekostenoptimierung und gehen mit einem aktuellen Thermografie-Service auf die Suche nach Energiefressern. Verunsicherung bei Preiserhöhungen Es ist die Zeit der Vergleichsportale,
Wirksame Preisanpassungsklausel im Stromlieferungsvertrag Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 26. November 201525. November 2015 Werbung Urteil vom 25. November 2015 – VIII ZR 360/14 (WK-intern) - Der Bundesgerichtshof hat heute über die Frage entschieden, ob die in einem formularmäßigen Stromlieferungsvertrag mit Sonderkunden enthaltene Preisanpassungsklausel einer Klauselkontrolle nach § 307 BGB* standhält. Der Sachverhalt: Die Parteien stehen als Stromanbieter im Wettbewerb. Die Beklagte verwendet in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) unter der Überschrift „Preise und Preisanpassung/Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen“ unter anderem folgende Regelungen, welche die Klägerin hinsichtlich der darin enthaltenen Preisanpassungsklausel für intransparent und damit zugleich wettbewerbswidrig hält: „6.1. Der Gesamtpreis setzt sich aus der Servicepauschale, dem Arbeitspreis und ggf. einem Leistungspreiszuschlag zusammen. Er enthält den