Energieaudit: Erste Frist des Energiedienstleistungsgesetzes läuft ab Technik 19. November 2015 Werbung Am 5.12.2015 müssen alle Nicht-KMU ein Energieaudit nachweisen. Sonst drohen empfindliche Strafen. (WK-intern) - Alternativ können sie bis Ende 2016 ein Energiemanagementsystem einführen. Neben dem geringeren Zeitdruck sprechen viele weitere Vorteile für diese Variante. Kieback&Peter bietet mit Qanteon dafür jetzt eine besonders clevere Lösung. Der Nikolaus könnte vielen Unternehmen in diesem Jahr eine böse Überraschung bringen. Denn am 5.12.2015 endet die Frist, bis zu der Nicht-KMU ein Energieaudit gemäß DIN EN 16247-1 durchführen müssen. So verlangt es das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G). Andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Es gibt allerdings einen Ausweg, der weit mehr als ein bloßer Rettungsanker ist: Alternativ zum Energieaudit
Energieauditpflicht: ASEW zieht positive Bilanz Aktuelles Technik 2. August 2015 Werbung Bis zum 5. Dezember müssen alle nicht als kleine oder mittlere Unternehmen (Nicht-KMU) definierten Betriebe ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. (WK-intern) - Ziel ist es, bei den Betroffenen eine Verbesserung der Energieeffizienz zu erreichen. Die Arbeitsgemeinschaft für sparsame Energie- und Wasserverwendung (ASEW) hat Stadtwerke beim Auditprozess begleitet - und zieht nun eine sehr positive Zwischenbilanz. Seit Anfang des Jahres hat die ASEW knapp 30 Informations- und Weiterbildungsveranstaltungen zu Fragen rund um die Energieauditpflicht durchgeführt. Die teilnehmenden Mitarbeiter von verschiedenen, nicht nur kommunalen Unternehmen wurden dabei unter anderem in der Durchführung eines Energieaudits geschult. "Viele Stadtwerke-Mitarbeiter verfügen über die passenden Fertigkeiten, um