Das Baugewerbe will die Klimaschutzziele durch kluge Innovation erreichen Mitteilungen Ökologie Technik 3. März 20213. März 2021 Werbung Keine Abgaben auf Primaärrohstoffe (WK-intern) - "Wir werden die Klimaschutzziele nicht durch Verbote erreichen können, sondern nur durch Innovation und kluge politische Rahmensetzung. Der öffentlichen Hand kommt dabei eine nicht zu unterschätzende Vorbildfunktion zu." Dieses erklärte Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe, heute in der Sachverständigenanhörung des Bauausschusses im Deutschen Bundestags. Pakleppa verwies darauf, dass sich die Branche von der Überarbeitung der Mantelverordnung eine bessere Verwertung mineralischer Abfällen und eine höhere Akzeptanz von Recycling-Baustoffen erhofft. "Leider ist der Fehler im System geblieben: Selbst gütegesicherte Recyclingbaustoffe gelten als Abfall. Es fehlt weiter eine Gleichstellung mit Primärbaustoffen. Das verhindert einen höheren Einsatz der innovativen und
Bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen Behörden-Mitteilungen Ökologie 7. November 2020 Werbung Bundesrat nimmt Mehrländerantrag zur Mantelverordnung an (WK-intern) - Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Ein wichtiger und richtiger Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft“ KIEL. Auf Basis eines gemeinsamen Antrags von Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Nordrhein-Westfalen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein hat der Bundesrat heute einen Kompromissvorschlag für die lange diskutierte Mantelverordnung verabschiedet. Mit der Mantelverordnung sollen bundesweit einheitliche Regelungen für den ökologischen Einsatz von Recyclingbaustoffen getroffen werden. Dabei gilt es, gleichermaßen die Anforderungen der Kreislaufwirtschaft und anspruchsvolle Standards beim Boden- und Grundwasserschutz zu berücksichtigen. „Nach über 15 Jahren haben wir heute gezeigt, dass die Belange Ressourcenschutz und Klimaschutz gut zueinander gebracht werden konnten. Der angenommene Vorschlag, den Schleswig-Holstein maßgeblich mit
KWK-Anlagen werden nur noch nach erfolgreicher Ausschreibung gefördert Dezentrale Energien News allgemein Technik 29. Juli 201728. Juli 2017 Werbung Förderung von KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW erfolgt mittels Ausschreibungen. (WK-intern) - Am 1. Dezember 2017 erfolgt die erste Ausschreibungsrunde. Ein Intensivseminar informiert über die KWK-Ausschreibungsverordnung und das KWK-Gesetz 2017. Am 29.06.2017 hat der Bundestag die „Verordnung zu Ausschreibungen für KWK-Anlagen und innovative KWK-Systeme, zu den gemeinsamen Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und Solaranlagen sowie zur Änderung weiterer Verordnungen“ verabschiedet. Diese Mantelverordnung regelt die Ausschreibungen für KWK-Anlagen im Leistungsbereich von 1 MW bis 50 MW und für innovative KWK-Systeme. Die erste Ausschreibung wird bereits am 1. Dezember 2017 erfolgen. Intensivseminar im September 2017 BHKW-Consult und das BHKW-Infozentrum bieten am 13.