CO2-Gehalt der Atmosphäre: Deutschland untersagt bestimmte Formen des marinen Geo-Engineerings Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Ökologie Verbraucherberatung 1. August 20181. August 2018 Werbung Bundesregierung setzt erweiterte Vorgaben des Londoner Protokolls zum Schutz der Meere um (WK-intern) - Die sogenannte Meeresdüngung wird im deutschen Hoheitsgebiet nur noch zu Forschungszwecken erlaubt und dies nur unter strengen Auflagen. Die gilt auch für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone und für deutsche Schiffe. Dazu hat das Bundeskabinett heute ein von der Bundesumweltministerin eingebrachtes Ratifizierungsgesetz zu Änderungen des sogenannten Londoner Protokolls, ein Umsetzungsgesetz sowie den Entwurf einer Verordnung zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings beschlossen. Beim Geo-Engineering geht es um großräumige technische Maßnahmen, um den CO2-Gehalt der Atmosphäre künstlich niedrig zu halten oder zu senken. Als "Meeresdüngung" bezeichnet man Maßnahmen, die zum Beispiel das Algenwachstum