EU Anwendungsverordnung der Biodiversität ist jetzt freiwillig Behörden-Mitteilungen Ökologie 13. Februar 2024 Werbung Die EU-Kommission hat heute eine Verordnung veröffentlicht, mit der es den Mitgliedstaaten ermöglicht wird, im Jahr 2024 Ausnahmen von der Anwendung des für die Biodiversität wichtigsten Standards im Rahmen der Konditionalität („GLÖZ 8“) in der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorzunehmen. (WK-intern) - Dazu äußert sich Bundesministerin Steffi Lemke: „Mit ihrer nun getroffenen Entscheidung hat die EU-Kommission die Verpflichtung ausgehöhlt, dass landwirtschaftliche Betriebe, die öffentliche Gelder aus der GAP erhalten, bis zu vier Prozent ihrer Ackerflächen für Brachen oder Landschaftselemente bereitstellen müssen. Mit dieser Verpflichtung sollte das anhaltende Artenaussterben in unseren Agrarlandschaften gebremst werden. Der Beschluss missachtet , dass die wichtige Arbeit von Landwirt*innen nur