Schleswig-Holstein lehnt Fracking ab, vergibt aber weitere Konzessionen für Bergbauberechtigungen Behörden-Mitteilungen Schleswig-Holstein 17. Dezember 2013 Werbung Landesbergamt vergibt weitere Konzessionen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen KIEL. - Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) in Clausthal-Zellerfeld als Bergbehörde Schleswig-Holsteins hat weitere Konzessionen zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen (Erdöl oder Erdgas) erteilt. (WK-intern) - Für die Felder Gettorf, Sterup und Elmshorn wurden jeweils Aufsuchungserlaubnisse vergeben und für das Feld Warnau eine Bewilligung. Dies teilte das für die Fachaufsicht über das LBEG zuständige Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel heute (17. Dezember 2013) mit. Das Bundesbergrecht sieht einen Rechtsanspruch auf solche Erlaubnisse und Bewilligungen vor, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Die Erlaubnisse zur Aufsuchung von Kohlenwasserstoffen in den Feldern
Habeck: Fracking in Schleswig-Holstein nicht ohne Zustimmung des Ministeriums Behörden-Mitteilungen Ökologie Schleswig-Holstein 14. März 201314. März 2013 Werbung (WK-intern) - Anträge auf die Genehmigung von Fracking-Maßnahmen liegen in Schleswig-Holstein derzeit nicht vor. Minister Habeck wies heute das Landesbergamt per Erlass an, mögliche zukünftige Anträge auf Fracking nicht ohne Zustimmung des Ministeriums zu genehmigen. „Wir können solchen eventuellen Anträgen nur dann zustimmen, wenn feststeht, dass das geplante Vorhaben keinerlei negative Auswirkungen auf die betroffene Bevölkerung, die Umwelt oder das Grundwasser haben kann. Nach den bislang vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnissen lässt sich dieser Nachweis für das Einbringen von umwelttoxischen Fracfluiden in unkonventionelle Lagerstätten nicht erbringen. Mögliche Anträge sind also nach derzeitigem Stand nicht genehmigungsfähig“, sagte Habeck. Für ein formelles Moratorium, mit dem Anträge
Schleswig-Holstein Netz AG: Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen Behörden-Mitteilungen 23. November 2012 Werbung (WK-intern) - OLG Schleswig bestätigt Rechtsauffassung der Schleswig-Holstein Netz AG bei der Vergabe von Strom- und Gasnetzkonzessionen Interessen der Endverbraucher müssen beachtet werden Das Oberlandesgericht Schleswig hat heute in zwei Urteilen die Rechtsposition der Schleswig-Holstein Netz AG zur Vergabe von Konzessionen zum Strom- und Gasnetzbetrieb bestätigt. Konkret ging es in dem Verfahren um die Vergabe der Stromnetzkonzession in der Stadt Heiligenhafen beziehungsweise in den Ämtern Berkenthin und Sandesneben-Nusse. In allen Fällen wurde die Vergabe der Konzession durch das OLG Schleswig für unwirksam angesehen. Das OLG Schleswig bestätigte mit diesen Urteilen die Rechtsauffassung des Landgerichts Kiel, das in erster Instanz genauso geurteilt hatte. Bereits