Bundesgerichtshof stellt fest: Deutschen Umwelthilfe ist klageberechtigter Verbraucherschutzverband der Abmahnkostenpauschalen erheben darf Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 4. Juli 20194. Juli 2019 Werbung Bundesgerichtshof stellt klar: Ökologische Marktüberwachung der Deutschen Umwelthilfe ist rechtmäßig (WK-intern) - Auch Automobilwirtschaft muss Kontrollen der Deutschen Umwelthilfe akzeptieren, wenn der Staat seiner Pflicht nicht nachkommt Deutsche Umwelthilfe begrüßt endgültige Klarstellung zur ihrer ökologischen Verbraucherschutzarbeit durch das oberste deutsche Gericht Erneuter Versuch der Autoindustrie, der DUH die Klagebefugnis zu entziehen, ist endgültig gescheitert Angaben zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen sind wesentliche Informationen, die gemäß Pkw-EnVKV erfolgen müssen Im Rechtsstreit zwischen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) und einem großen Stuttgarter Mercedes-Pkw-Händler wegen dessen Verstoßes gegen die Pkw-Energieverbrauchs-kennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) hat der Bundesgerichtshof (BGH) heute sein abschließendes Urteil verkündet (Az BGH: I ZR 149/18). Nachdem die DUH bereits in der ersten