Neues Energie-Label für Pkw: Kurze Frist und mehr Bürokratie Behörden-Mitteilungen Ökologie Technik 26. Februar 2024 Werbung Die neue Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) stellt den Automobilhandel vor extrem sportliche Herausforderungen: (WK-intern) - Seit 23.02.2024 müssen alle neu ausgestellten Label und Aushänge im Autohaus und jede neu gestaltete Werbung den neuen Vorschriften entsprechen. "Die Betriebe haben keine Übergangsfrist, um neue Fahrzeuge mit dem geänderten Energie-Label auszuzeichnen und die notwendigen Änderungen in den Systemen vorzunehmen, sprich bei der Online-Werbung auf der eigenen Website oder auf den Fahrzeug-Plattformen", sagt ZDK-Rechtsexperte Ulrich Dilchert. Das neue Energie-Label umfasst jetzt nicht mehr nur die Verbrauchs- und Emissionswerte. Hinzu kommen Angaben zu den Energiekosten bei 15.000 Kilometer Jahresfahrleistung, die Höhe der Kraftfahrzeugsteuer sowie mögliche CO2-Steuer über die nächsten zehn
Hochbezahltes Wissenschaftler*in bezeichnet verringerten Steuersatz als Subvention Bioenergie Forschungs-Mitteilungen Ökologie 7. Januar 20247. Januar 2024 Werbung Ein Prof. Geisterfahrer*in der Uni Leipzig nennt sich Umweltökonom und erklärt: „Die Subvention des Dieselverbrauchs in der Landwirtschaft lässt sich nicht mehr begründen“ Nun weiß das Professor*in nicht, dass die Mehrwertsteuer vorübergehend erhoben wurde und von der Politik versprochen wurde, sie solle gänzlich zurückgezahlt werden. Tatsächlich wurde die Mehrwertsteuer von 5 % nach und nach auf 19 % hochgeschraubt. Geschichtsvergessene Wissenschaftler*innen versuchen die Gegenwart zu erklären um eine Politik zu stärken die sie an den Posten gebracht hat. Was soll das seien, ein Umweltökonom? Das könnte ein Bauer, ein Forstwirt, ein Landschaftsgärtner oder ein Jäger sein, doch niemals ein Menschlein mit einem Simulationsprogramm in
Bundesregierung fördert die eAutos: TÜV-Verband gibt Tipps extra-Prämie zu beantragen E-Mobilität Verbraucherberatung 24. August 2022 Werbung TÜV-Verband gibt Tipps, wie Besitzer:innen von E-Autos beim Parken und Laden ihre Kosten reduzieren können (WK-intern) - Fahrzeughalter:innen können THG-Prämie beantragen Wer sich für ein Elektroauto entscheidet, kann viel Geld sparen und den Steuerzahlern in die Taschen greifen. Denn die Bundesregierung fördert die Stromer mit verschiedenen Maßnahmen. Käufer:innen erhalten bis Ende 2025 den „Umweltbonus“ auf bestimmte Fahrzeugmodelle, eine Förderprämie, die vom Staatsvolk und von den Herstellern getragen wird. Darüber hinaus sind neu zugelassene Wagen für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Aber auch während der normalen Nutzung können Fahrer:innen eines E-Autos ihre Kosten senken. „E-Auto-Besitzer können vor allem beim Parken und Laden sparen“,