Brennelementesteuer: 6,285 Milliarden Euro müssen die Steuerzahler wahrscheinlich an Stromkonzerne zurückzahlen Aktuelles Behörden-Mitteilungen 7. Juni 2017 Werbung Kernbrennstoffsteuergesetz mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig (WK-intern) - Pressemitteilung Nr. 42/2017 vom 7. Juni 2017 / Beschluss vom 13. April 2017 / 2 BvL 6/13 Außerhalb der durch das Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung haben Bund und Länder kein Steuererfindungsrecht. Da sich die Kernbrennstoffsteuer nicht dem Typus der Verbrauchsteuer im Sinne des Art. 106 GG zuordnen lässt, fehlte dem Bundesgesetzgeber die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass des Kernbrennstoffsteuergesetzes (KernbrStG). Dies hat der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts mit heute veröffentlichtem Beschluss entschieden und das Kernbrennstoffsteuergesetz rückwirkend für nichtig erklärt. Die Richter Huber und Müller haben ein gemeinsames Sondervotum zu dem Beschluss abgegeben. Beide stimmen der Senatsmehrheit