Bundesnetzagentur konsultiert pauschalierte Kapitalverzinsung für die Gasnetzbetreiber Behörden-Mitteilungen 14. August 2026 „Klarer und verlässlicher Rahmen für Investitionen“ (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute den Festlegungsentwurf zur Bestimmung des pauschalierten Kapitalverzinsungssatzes über die sogenannte WACC-Rate (Weighted Average Cost of Capital) im Erdgasbereich veröffentlicht. Die WACC-Rate gibt an, wie das betriebsnotwendige Vermögen verzinst wird. „Unser Ziel ist es, eine angemessene Verzinsung festzulegen, damit Investitionen in die Gasnetze finanzierbar und für Kapitalgeber attraktiv bleiben. Gleichzeitig wollen wir die Verbraucher vor überhöhten Entgelten schützen“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Kapitalkosten und Eigenkapitalzinssatz Die Ermittlung der Kapitalkosten über den WACC-Ansatz soll ab der fünften Regulierungsperiode (für Gas 2028-2032) eingeführt werden. Künftig wird pauschal eine Finanzierung von 40 Prozent des Vermögens