Was versteht man unter Gefährdungsbeurteilung (GBU) für Windenergieanlagen? Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 10. Juni 202510. Juni 2025 Werbung Was Betreiber wissen sollten – kompakt zusammengefasst (WK-intern) - Die Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist ein zentrales Element im Arbeitsschutz und für Betreiber von Windenergieanlagen (WEA) gesetzlich verpflichtend. Ziel ist es, systematisch alle Gefährdungen zu identifizieren, denen Mitarbeitende bei Betrieb, Wartung oder Rückbau einer Anlage ausgesetzt sein könnten – etwa durch Absturz, elektrischen Strom, Wetterbedingungen oder mechanische Gefahren. Auf dieser Grundlage werden konkrete Schutzmaßnahmen festgelegt, Prüffristen definiert und Notfallkonzepte erstellt. Besonders effizient ist die sogenannte objektorientierte Gefährdungsbeurteilung, bei der sämtliche sicherheitsrelevanten Informationen einzelnen Objekten – z. B. Turm, Gondel, Steigsystem oder PSA – zugeordnet werden. Dies erleichtert die rechtssichere Dokumentation, spart Zeit bei der Pflege von baugleichen