Zu den Klagen der Kraftwerksbetreiber von Irsching 4 und 5 gegen TenneT Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 28. Februar 2016 Werbung Die Betreiber des Gaskraftwerks Irsching 4 und des Gaskraftwerks Irsching 5 haben gegen den Übertragungsnetzbetreiber TenneT Klagen beim Landgericht Bayreuth und beim Landgericht Düsseldorf eingelegt. (WK-intern) - Es geht bei beiden Klagen letztlich um die Frage der Vergütung für die Kraftwerke, für die die Betreiber im März 2015 jeweils die vorläufige Stilllegung angezeigt hatten und die TenneT für systemrelevant erklärt hatte. Im Fall von Irsching 5 kommt noch die Frage nach der Vergütung für von 2013 bis heute geleistete netzstabilisierende Maßnahmen (Redispatch-Einsätze) hinzu. TenneT wird die Klagen prüfen. Aus Sicht des Übertragungsnetzbetreibers wären eine zeitnahe rechtssichere Regelung des Gesetzgebers und entsprechende detaillierte Vorgaben
Stadtwerke optimieren Gaskraftwerksbetrieb zum Regelenergiekraftwerk Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 17. August 2015 Werbung Trianel Gaskraftwerk Hamm bleibt am Netz (WK-intern) - "Das Kraftwerk bleibt am Netz. Mit einem optimierten Betrieb passen wir uns bestmöglich an die aktuellen Marktbedingungen an", fasst Dr. Martin Buschmeier, Geschäftsführer der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG, die jüngst getroffene Entscheidung der am Trianel Gaskraftwerk beteiligten Gesellschafter zusammen. Im Rahmen der optimierten Betriebsweise, einer sogenannten "Warmreserve", produziert das Kraftwerk Strom in den Stunden mit einem ausreichend hohen Börsenstrompreis und wird für die Bereitstellung von Regelenergie eingesetzt. Vor dem Hintergrund der aktuellen Marktsituation ist bereits für die kommenden Jahre abzusehen, dass das GuD-Kraftwerk auf deutlich weniger Betriebsstunden im Vergleich zu den Vorjahren
Energie: Vorläufige Stilllegung des Gaskraftwerk Irsching 4 und 5 Behörden-Mitteilungen 4. April 2015 Werbung Die Kraftwerksblöcke Irsching 4 und 5 sollen vorläufig vom Netz genommen werden und können bei Bedarf in kurzer Zeit wieder in Betrieb genommen werden. (WK-intern) - Die Eigentümer der Kraftwerksblöcke Irsching 4 und Irsching 5 haben gegenüber der Bundesnetzagentur angezeigt, dass sie beide Blöcke am 31. März 2016 vorläufig stilllegen wollen. Kraftwerke, die vorläufig stillgelegt sind, können vom Übertragungsnetzbetreiber jederzeit verpflichtet werden, wieder in Betrieb zu gehen, um Gefahren für die Stabilität des Stromnetzes abzuwehren. Somit ist sichergestellt, dass die Stilllegungen zu keiner Verschlechterung der Versorgungsicherheit führen. Kraftwerksbetreiber sind gesetzlich verpflichtet, geplante Stilllegungen ihrer Anlage dem verantwortlichen Übertragungsnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur mindestens zwölf Monate