Paradigmenwechsel: Wie der Rechtsrahmen Qualitätsanforderungen für Windenergiegebiete setzt Finanzierungen Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Juli 2026 Fläche ist nicht gleich Fläche: Mit dem Wind-an-Land-Gesetz gab es in Deutschland einen Paradigmenwechsel: weg von der Ausschlussplanung hin zu einer Positivplanung mit verbindlichen Flächenzielen. (WK-intern) - Doch während die Debatte meist um das quantitative „Zwei-Prozent-Ziel“ kreist, stellt sich eine weitere zentrale Frage für das Gelingen der Energiewende: Was sind die planungsrechtlichen Anforderungen an die Qualität der hierfür ausgewiesenen Flächen? Das untersucht die neuste Studie der Stiftung Umweltenergierecht. Mit dem Wind-an-Land-Gesetz wurde der Ausbau der Windenergie grundlegend neu organisiert: Statt einer Konzentrationszonenplanung stehen nun verbindliche Flächenziele im Mittelpunkt. Bis 2032 sollen mit dem darin enthaltenen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) bundesweit zwei Prozent der Landesfläche für die