BDEW: Naturschutz und Energiewende-Projekte nicht gegeneinander ausspielen Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 22. Oktober 2012 (WK-intern) - Verzögerungen bei Energiewende-Projekten vermeiden / Erweiterte Klagerechte müssen mit stringenteren Gerichtsverfahren einhergehen Berlin - Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) muss Umweltverbänden künftig uneingeschränkt die Möglichkeit eingeräumt werden, vor den Verwaltungsgerichten Klage gegen die Genehmigung geplanter Infrastrukturvorhaben zu erheben, wenn ein Verstoß gegen europäische Umweltnormen vermutet wird. Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang das Ziel formuliert, neben der Sicherung des Rechtsschutzes von Umweltbelangen mittels der Möglichkeit solcher Verbandsklagen auch den berechtigten Interessen der von Verbandsklagen betroffenen Unternehmen Rechnung zu tragen. Damit soll laut Bundesregierung verhindert werden, dass das Instrument der Verbandsklage in der Praxis zu sachlich nicht gerechtfertigten Verzögerungen