Das EuGH-Urteil vom November 2024 ist kein Verbot von Mieterstromprojekten und Onsite-PPAs Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Technik Windenergie 20. Februar 2025 Werbung EuGH-Urteil zu Kundenanlagen: Onsite-PPAs im Gewerbe werden bleiben (WK-intern) - Es wirft jedoch drängende Fragen zur zukünftigen Regulierung von Mieterstromprojekten und Onsite-PPAs in Deutschland auf. Erste Projekte werden bereits von Netzbetreibern auf Eis gelegt oder nur unter Vorbehalt genehmigt. Matthias Karger, CEO von node.energy, sieht die Zukunft von lokalen Grünstromlieferungen in Deutschland vor allem bei Gewerbeimmobilien dennoch positiv, erkennt aber Handlungsbedarf bei den Netzbetreibern. Seit dem EuGH-Urteil vom 28. November 2024 herrscht bei vielen Marktakteuren Unsicherheit über die rechtssichere Umsetzung von Mieterstrom und Onsite-PPAs. Bisher fallen Mieterstromprojekte und Onsite-PPAs im deutschen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) unter den Begriff der „Kundenanlage“. Diese fungiert als privates Netz,
EuGH: KWKG-Förderung ist rechtlich keine staatliche Beihilfe Behörden-Mitteilungen Dezentrale Energien Technik 26. Januar 202426. Januar 2024 Werbung BDEW zum EuGH-Urteil zum Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (WK-intern) - Der Europäische Gerichtshof hat mit seinem Urteil vom 24. Januar 2024 festgestellt, dass die KWKG-Förderung keine staatlichen Beihilfen darstellt. Dies widerspricht der EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte und damit eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unter beihilferechtliche Vorbehalte gestellt hatte. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Das gestrige EuGH-Urteil zum Rechtsstreit der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die staatliche Beihilfe des KWKG ist ein sehr positives Signal für die Energiebranche und kann eine erhebliche Erleichterung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung bedeuten. Gerade die vom Bundeshalt unabhängige Finanzierung des KWKG über eine
Zum Wasserstoff-Kernnetz und zur Verabschiedung der EnWG-Novelle im Bundestag Behörden-Mitteilungen Technik Wasserstofftechnik 10. November 2023 Werbung BDEW: Mehr Verantwortung für die Bundesnetzagentur (WK-intern) - Der Deutsche Bundestag hat heute eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Es geht dabei im Wesentlichen um die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für das Wasserstoff-Kernnetz. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Mit der heute beschlossenen EnWG-Novelle erhält die Bundesnetzagentur deutlich mehr Verantwortung. Zukünftig entfallen bei Netzentgelt und Netzzugang gesetzgeberische Vorgaben in Verordnungen. Die Behörde muss dies selbst festlegen. Deutschland setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2021 um. Mehr Unabhängigkeit bedeutet für die Bundesnetzagentur aber auch mehr Verantwortung. Die Festlegungen insbesondere bei
EuGH entscheidet ersatzloses Außerkrafttreten der nationalen Rechtsnormen in der Energieregulierung Behörden-Mitteilungen 2. September 2021 Werbung Bundesnetzagentur zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Energiesachen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur nimmt die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Unabhängigkeit und Zuständigkeit der Regulierungsbehörden sowie zur Umsetzung entflechtungsrechtlicher Vorgaben im Energiebereich zur Kenntnis. Die Entscheidung wird Anpassungen der Arbeitsweise der Bundesnetzagentur erforderlich machen. „Es gilt nun, die Entscheidungsgründe sorgfältig auszuwerten. Die Bundesnetzagentur wird die Bundesregierung bei der zügigen Auswertung des Urteils unterstützen“, sagt J. Homann, Präsident*innen der Bundesnetzagentur. „Die Bundesnetzagentur wird rechtliche Unsicherheiten in der Übergangsphase so weit wie möglich reduzieren. Wir gewährleisten Rechtssicherheit für die Investitionen, die zur Erreichung der Klimaschutzziele essentiell sind.“ Der Europäische Gerichtshof hat festgestellt, dass im Bereich des Energierechts Richtlinien
Vogelschutzrichtlinie: Keine Lockerung für die Windenergie nach dem EuGH-Urteil Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 23. März 2021 Werbung KNE-Wortmeldung zum Urteil des Europäischen Gerichtshofes (WK-intern) - Das mit Spannung erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes in den Rechtssachen C-473/19 und C-474/19 vom 4. März 2021 liegt vor. Das KNE beleuchtet die Entscheidung vor allem mit Blick auf die europäische Vogelschutzrichtlinie. Für die Windenergie an Land bleibt es weiterhin bei einer individuenbezogenen Betrachtung auf der Ebene des Verbotstatbestandes. Populationsbezogene Bewertungen können erst bei der Prüfung der Ausnahme herangezogen werden. Ausgangslage Am 4. März verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) sein Urteil zu einem Vorlageverfahren aus Schweden. Inhaltlich ging es um eine Abholzungsanmeldung, die eine nahezu komplette Rodung (Kahlschlag) eines Waldgebietes zum Inhalt hatte. Das vorlegende schwedische
Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte ausgeweitet Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 9. Oktober 2019 Werbung Wegweisendes EuGH-Urteil zur Nitratbelastung (WK-intern) - Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs weitet die Klagemöglichkeiten bei Verstoß gegen überhöhte Nitratwerte im Grundwasser deutlich aus. Hierzu Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser: „Das Urteil des EuGHs ist wegweisend: Ähnlich wie bei der Stickoxid-Belastung in Städten haben Betroffene künftig umfassende Klagemöglichkeiten, wenn die Grenzwerte für Nitrat im Grundwasser überschritten werden – schon die Gefahr einer Überschreitung reicht für eine Klage aus. Ab sofort können betroffene Privatpersonen, juristische Personen und Umweltverbände von den zuständigen nationalen Behörden verlangen, dass sie Aktionsprogramme wirkungsvoll ausgestalten oder zusätzliche Maßnahmen ergreifen, um die Nitratwerte nachhaltig zu reduzieren. Hierfür brauchen die Kläger nicht nachweisen,
Vorstoß der Arge Alp zur Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie Erneuerbare & Ökologie Ökologie 31. Juli 2015 Werbung EuGH-Urteil zu Wasserkraftnutzung: LH Platter und LH Wallner schalten die Alpenregionen ein (WK-intern) - Einen gemeinsamen Vorstoß zur Nutzung der Wasserkraft im alpinen Raum machen nun LH Günther Platter und der Vorsitzende der Arge Alp, der Arbeitsgemeinschaft der Alpenländer, Vorarlbergs LH Markus Wallner. In einem gemeinsamen Schreiben appellieren sie an die VertreterInnen der Alpenregionen, sich für eine Änderung der EU-Wasserrahmenrichtlinie einzusetzen und damit weiterhin einen ökologisch verträglichen Ausbau der Wasserkraft zu ermöglichen. „Wasser ist die zentrale Ressource des Alpenraumes. Die Wasserkraft ist das Fundament für die Energiegewinnung im alpinen Gebiet und zudem der Schlüssel zur Energiewende“, argumentieren die Landeshauptleute. Gleichzeitig seien Nachhaltigkeit und
Milliardengeschenke an Atomindustrie – Brennelementesteuer: Urteil gut, Regierungspläne erschreckend Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 5. Juni 2015 Werbung Große Koalition plant trotz EuGH-Urteil Milliardengeschenke an Atomindustrie. (WK-intern) - Zum Urteil des EuGH zur Brennelementesteuer erklärt Jochen Stay, Sprecher der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt: "Ich schaue mit einem lachenden und einem weinenden Auge auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs. Gut, dass die Steuer auf Kernbrennstoffe rechtmäßig ist; schlecht, dass die große Koalition in Berlin plant, diese Steuer Ende 2016 abzuschaffen. Es ist schlicht nicht nachvollziehbar, dass die Bundesregierung den AKW-Betreibern ein Steuergeschenk in Milliardenhöhe machen will, wenn gleichzeitig die Unsicherheit steigt, ob Eon, RWE und Co überhaupt noch willens sind, die Folgekosten der Atomenergie zu tragen. Die SPD konnte sich 2013 in den Koalitionsverhandlungen mit
EuGH-Urteil gute Nachricht für Stromkunden Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 1. Juli 2014 Werbung Als gute Nachricht für saubere Energie und die Stromkunden wertet der BEE das heutige Urteil des EuGH im Fall Ålands Vindkraft AB „Die Richter am EuGH haben betont, dass die EU-Mitgliedsstaaten großen Freiraum haben, die Erneuerbaren Energien entsprechend ihren jeweiligen nationalen, demokratisch legitimierten Überzeugungen zu fördern. (WK-intern) - Damit wird es keine Rosinenpickerei über die Grenzen hinweg geben, was nur das deutsche System deutlich verteuert und die Stromkunden belastet hätte.“ Der finnische Windpark-Betreiber Ålands Vindkraft wollte vor dem EuGH durchsetzen, dass er vom schwedischen Fördersystem profitiert. Dies hatten die schwedischen Behörden abgelehnt. Der EuGH gab den Behörden nun Recht. Die Richter wiesen in ihrem
BDEW zum heutigen EuGH-Urteil zur Förderung Erneuerbarer Energien Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 1. Juli 2014 Werbung Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erklärt zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) Zur Vereinbarkeit national beschränkter Systeme zur Förderung der Erneuerbaren Energien mit dem Europarecht in einer ersten Stellungnahme: Berlin - "Die Ökostromförderung bleibt vorerst eine nationale Angelegenheit." (WK-intern) - Im Ausland erzeugter Strom kann auch in Zukunft nicht von nationalen Fördersystemen profitieren. Das hat der EuGH heute in einem richtungsweisenden Urteil entschieden. Die Sorge des BDEW, dass das EuGH-Urteil zu einer unkoordinierten Öffnung der nationalen Fördersysteme führen könnte, wurde erfreulicherweise nicht bestätigt. Die Öffnung nationaler Fördersysteme innerhalb kurzer Zeit hätte unter Umständen einen kräftigen Kostenschub für die