TÜV SÜD sieht die Unternehmen zu mehr Effizienz verpflichtet Aktuelles Erneuerbare & Ökologie Ökologie 30. April 201529. April 2015 Werbung Nur noch sieben Monate bleiben größeren Unternehmen, um die neuen Vorgaben der Europäischen Union zur Steigerung der Energieeffizienz umzusetzen. (WK-intern) - Gefordert wird ein Energieaudit nach DIN EN 16247, wenn Unternehmen kein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder kein eingetragenes Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben. Stichtag ist der 5. Dezember 2015. Die Europäische Kommission hat sich mit der Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU das Ziel gesetzt, die Energieeffizienz in Europa um 20 Prozent zu steigern. „Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes am 15. April 2015 wurde die Richtlinie in deutsches Recht überführt“, sagt Christian Matt, Leiter des Kompetenzzentrums Energieeffizienz der TÜV SÜD Industrie GmbH. „Damit hat
Energieaudits nach dem Gesetz über Energiedienstleistungen (EDL-G) Behörden-Mitteilungen 3. März 2015 Werbung Hintergrund: Nach Artikel 8 Absatz 4 der EU-Energieeffizienz-Richtlinie 2012/27/EU (EED) sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. Die Richtlinie 2012/27/EU verfolgt den Zweck, einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der Union zu schaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Ziel der Steigerung der Energieeffizienz der Union um 20