Preis für Strom und Gas steigt bei EWE zum 1. Oktober Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 3. August 2022 Werbung Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung steigen erneut Beschaffungspreise für Strom und Gas an Energiemärkten legen weiterhin zu Krieg in Ukraine und weniger Gaslieferung durch Nordstream 1 treiben Gaspreis Weitere Kundenzuläufe machen Strom- und Gaseinkauf zu Höchstpreisen nötig Knapp 500.000 Kunden sind von Preisanhebung betroffen Geplante Umlage wird Gas noch teurer machen (WK-intern) - „Wie es sich schon aufgrund der Entwicklungen der letzten Wochen angekündigt hat, ist EWE zum 1. Oktober gezwungen, den Preis für Strom und Gas in der Grund- und Ersatzversorgung erneut anzuheben.“ Das erklärte der EWE-Vorstandsvorsitzende Stefan Dohler am Mittwoch vor Journalisten auf einer digitalen Pressekonferenz. So zahlen EWE-Kunden ab Oktober
Angebotsmarkt: EWE muss Preis für Strom und Gas zum 1. April anheben Mitteilungen Verbraucherberatung 3. Februar 2022 Werbung Nach 11 deutschen Kraftwerksabschaltungen in 2021 wird der Strom knapp und teuer Kundenzulauf von insolventen Wettbewerbern zwingt zu teurer Nachbeschaffung EWE muss unerwartet 70.000 Kunden insolventer Energie-Discounter auffangen Beschaffungspreise an Energiemärkten legen um bis zu 400 Prozent zu EWE-Preisanhebung fällt im Marktvergleich moderater aus (WK-intern) - Es hatte sich angekündigt, jetzt ist es gewiss: EWE muss für Kunden der Grund- und Ersatzversorgung den Strom- und Gaspreis zum 1. April anheben. Dadurch zahlen Kunden dann für Strom einen Preis von brutto 30,48 Cent pro Kilowattstunde. Der jährliche Grundpreis bleibt unverändert. Für Erdgas beträgt der Bruttopreis pro Kilowattstunde 10,06 Cent. Der Grundpreis bleibt auch hier unverändert. Im Vorjahresvergleich zahlt
Handlungsfähigkeit der Grundversorger muss gewährleistet werden Mitteilungen Verbraucherberatung 24. Januar 2022 Werbung Das parlamentarische Staatssekretär*innen im Bundeswirtschaftsministerium, Krischer, hat vorgeschlagen, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen, die die Grund- und Ersatzversorgung neu regelt. (WK-intern) - Hierbei sollen unter anderem eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe, eine Neuordnung bei den Tarifen der Grund- und Ersatzversorgung sowie mehr Handlungsspielraum bei der Bundesnetzagentur geschaffen werden, um unseriöse Wettbewerber herauszufiltern. Dazu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Der Vorschlag von Wirtschaftsstaatssekretär*innen Krischer setzt grundsätzlich an den richtigen Stellschrauben an, um zukünftig ähnliche Situationen zu entschärfen. Eine längere Frist zur Anzeige der Geschäftsaufgabe gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern Zeit, sich um eine alternative Strom- oder Gasversorgung zu kümmern, und
Energiepolitikexperten warnen: Pleitewelle gefährdet die Energieversorgungssicherheit von Industriekunden Aktuelles Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Verbraucherberatung 12. November 2019 Werbung Mit eigenen Bilanzkreisen lässt sich das Risiko minimieren (WK-intern) - Die Energieexperten der enexion Group haben festgestellt, dass viele Industrieunternehmen auf einen Insolvenzfall ihres Energieanbieters nicht vorbereitet sind. Weil man als Kunde die eingekaufte Energie nicht selbst besitzt, da der Versorger das Bilanzkreismanagement übernimmt, laufen die Verträge auch nach der Pleite weiter. Ein Sonderkündigungsrecht gibt es nicht. Weil man oberhalb der Niederspannungsebene bzw. dem Niederdrucknetz keinen Anspruch auf eine Ersatzversorgung hat, ist die Versorgungssicherheit gefährdet. „Viele Industrieunternehmen haben sich verschätzt und kamen nach der Pleite ihres Versorgers nicht mehr aus teuren oder unflexiblen Verträgen heraus. Zudem war ihnen nicht bekannt, dass eine Ersatzversorgung keinesfalls