Wir schaffen Klarheit über Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz Behörden-Mitteilungen Wasserstofftechnik 6. Juni 2024 Werbung Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes (WK-intern) - Präsident Müller: „Wir schaffen Klarheit über Finanzierungsbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz“ Die Bundesnetzagentur hat heute eine Festlegung für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes erlassen (Festlegung „WANDA“). „Netzbetreiber und Investoren haben nun einen verlässlichen Ordnungsrahmen, der ihnen die Finanzierung des Kernnetzes auf privatwirtschaftlicher Grundlage ermöglicht. Zugleich können die Kunden sich darauf verlassen, dass es ein bundesweit einheitliches und bezahlbares Hochlaufentgelt geben wird. Der Ball für den Start in die Wasserstoffwirtschaft liegt nun bei den Netzbetreibern,“ sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Startschuss für das Wasserstoff-Kernnetz mit Vorgaben für die Bestimmung eines marktfähigen Entgelts Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes soll bis 2055
Bundesnetzagentur führt Monitoring des Lastmanagements durch Behörden-Mitteilungen Technik 16. August 2016 Werbung Die Bundesnetzagentur führt nach dem neuen Strommarktgesetz gemäß §§ 12 Abs. 5 Nr. 5, 51a EnWG ein Monitoring des Lastmanagements im Bereich Elektrizität durch. (WK-intern) - Datenerhebung vom 15. August bis zum 30. September 2016 Diese Datenabfrage zum Erhebungsjahr 2016 richtet sich zunächst an alle Netzbetreiber und bezieht sich auf Verbraucher mit einem Stromverbrauch von mindestens 50 GWh. In einem zweiten Schritt werden alle Verbraucher mit einem jährlichen Stromverbrauch von mindestens 50GWh nach vorhandenem und zukünftigem Lastmanagement befragt. Die Ergebnisse der Abfrage sollen anschließend gemäß § 63 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 EnWG in den Bericht zur Versorgungssicherheit des Bundeswirtschaftsministeriums einfließen. Die Bundesnetzagentur befragt vom
Eigenstromversorger müssen sich jetzt anzeigen und EEG-Umlage zahlen Behörden-Mitteilungen Kleinwindanlagen Solarenergie 5. Februar 20164. Februar 2016 Werbung Mitteilungspflicht für Strom-Eigenversorgung bis zum 28.02.2016Auch für Eigenversorger und sogenannte sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher besteht nach dem EEG 2014 grundsätzlich die Pflicht zur Zahlung der EEG-Umlage. (WK-intern) - Sie sind verpflichtet, dem Netzbetreiber die erforderlichen Informationen mitzuteilen, damit dieser die EEG-Umlage erheben kann. Für Eigenversorger ist grundsätzlich der Anschlussnetzbetreiber vor Ort zuständig. Eigenversorger und sonstige selbsterzeugende Letztverbraucher mit EEG-umlagepflichtigen Strommengen sind zusätzlich zu einer Mitteilung gegenüber der Bundesnetzagentur verpflichtet. Für die beiden Abrechnungsjahre 2014 und 2015 müssen die Mitteilungen bis zum 28. Februar 2016 erfolgen. Die Bundesnetzagentur stellt heute einen Erhebungsbogen für diese Mitteilungen auf ihrer Internetseite bereit. Es handelt sich hierbei um ein verbindliches