Energie 2011: Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Verbraucherberatung 21. September 2011 Werbung - 59. Sondergutachten der Monopolkommission, gemäß § 62 EnWG, Bonn, 13. September 2011 - Monopolkommission stellt fest, dass die Wettbewerbsentwicklung auf einzelnen Märkten im Strom- und Gassektor zwar Fortschritte macht, verschiedene erhebliche Wettbewerbshindernisse im Energiesektor jedoch fortbestehen Monopolkommission fordert klare wettbewerbskonforme Ausrichtung der staatlichen Energiepolitik insbesondere im Hinblick auf Konzepte zur Förderung Erneuerbarer Energien Monopolkommission legt umfassendes Konzept zur Förderung des Wettbewerbs auf den Energiemärkten vor Die Monopolkommission hat heute ihr drittes Sondergutachten § 62 des Energiewirtschaftsgesetzes mit dem Titel „Strom und Gas 2011: Wettbewerbsentwicklung mit Licht und Schatten“ vorgestellt. Die vertiefte Analyse des deutschen Strom- und Gasmarktes zeigt, dass auf vielen Märkten der
60.000 Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien gingen 2010 ans Netz Erneuerbare & Ökologie Mitteilungen 9. September 2011 Werbung RWE Aktiengesellschaf - Anstieg um rund 50 Prozent im Vergleich zum Vorjahr - Höchster Zuwachs bei den Fotovoltaikanlagen - In 2011 unverändert hoher Zuwachs erwartet Die Verteilnetzbetreiber der RWE Deutschland AG haben im Jahr 2010 rund 60.000 Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien an das Stromnetz angeschlossen. Das sind knapp 50 Prozent mehr als im Jahr zuvor. Insgesamt waren damit bis zum Ende des vergangenen Jahres annähernd 180.000 Anlagen angeschlossen, die die Voraussetzungen zur Einspeisung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erfüllen. Wie in den Jahren zuvor nahm der Bestand an Fotovoltaikanlagen am stärksten zu: Mit knapp 170.000 Einheiten entfallen annähernd 95 Prozent aller Anlagen im
Solarstromförderung: Förderung sinkt um jährlich bis zu 24 Prozent aber keine weiteren Einschnitte Mitteilungen Solarenergie 28. Juni 2011 Werbung Weitere Einschnitte bei der Solarstromförderung soll es vorerst nicht geben. Darauf verständigten sich am späten gestrigen Abend die Koalitionsfraktionen. Sie folgten damit einer einstimmigen Empfehlung des Bundesrates vom 17.6.2011. Aufgrund der bereits bestehenden ambitionierten und an der Höhe des Marktwachstums orientierten gesetzlichen Regelung zur jährlichen Rückführung der Solarstromförderung soll auf weitere Einschnitte bei der Förderung neuer Solarstromanlagen verzichtet werden. Derzeit beträgt die Solarstromvergütung je nach Größe und Bauart der Solaranlage 21 bis knapp 29 Cent je Kilowattstunde. Die Solarförderung wurde in den letzten zweieinhalb Jahren bereits um 40 bis 50 Prozent reduziert und soll – orientiert an der Größe des Marktwachstums