Dieses EEG-Reförmchen bleibt nach drei Jahren Anlaufzeit klar hinter den Klimazielen zurück Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Solarenergie 18. Dezember 2020 Werbung Was lange währt, wird nicht immer gut. (WK-intern) - Der Bundesrat hat heute der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt. Die Neuregelung wird zum 1. Januar 2021 in Kraft treten. Schleswig-Holstein stimmte der Gesetzesänderung zu, Umweltminister Jan Philipp Albrecht kritisierte das neue EEG jedoch als zu wenig ambitioniert: „Was lange währt, wird nicht immer gut. Dieses EEG-Reförmchen bleibt nach drei Jahren Anlaufzeit klar hinter den Klimazielen zurück. Wir brauchen ambitioniertere Ausbaupfade und mehr Anreize für die Verwendung und Vermarktung von Strom aus Erneuerbaren Energien über alle Sektoren.“ Das Land werde sich daher für eine zügige Reform nach der Reform einsetzen. Immerhin konnten bei der Photovoltaik mit dem