Biozidprodukte gegen Nagetiere, Mücken, Schadmikroben sind bald nicht mehr frei verkäuflich Behörden-Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 12. Mai 202112. Mai 2021 Werbung Bundesregierung beschließt strengere Regeln für die Abgabe von Chemikalien zur Schädlingsbekämpfung Biozidprodukte, die gegen Überträger von Pandemien eingesetzt werden sind dann unangreifbar (WK-intern) - Biozidprodukte, wie z.B. Mittel für Insektenbekämpfung, Holzschutz oder Antifouling, können bei unsachgemäßer Anwendung eine Gefahr für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sein. Daher hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag der Bundesumweltministerin strengere Regeln für den Verkauf von Biozidprodukten beschlossen. Künftig unterliegen bestimmte Biozidprodukte einem Selbstbedienungsverbot und dürfen nur nach Beratung durch Fachpersonal abgegeben werden. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Die neuen Regeln zur Abgabe von Biozidprodukten schützen die Umwelt, vor allem Insekten, und die menschliche Gesundheit vor negativen Auswirkungen. Mit dem heutigen
Neue Ökodesign-Richtlinie soll Verbraucher- und Umweltschutz Rechnung tragen Forschungs-Mitteilungen Ökologie 12. Februar 2021 Werbung Ab dem 1. März gelten in Deutschland neue Verordnungen im Rahmen der sogenannten Ökodesign-Richtlinie, die dem Verbraucher- und Umweltschutz Rechnung tragen sollen. (WK-intern) - Um die nachhaltige Nutzung und einfache Reparatur von Elektrogeräten zu garantieren, muss die EU jedoch noch nachbessern, sagt der Experte für Umweltrecht, Dr. Maximilian Wormit von der TU Bergakademie Freiberg. Er erklärt, welche Hürden einer wirksamen Durchsetzung noch im Weg stehen. Hersteller werden jetzt stärker in die Pflicht genommen, damit Reparieren einfacher wird und Geräte länger genutzt werden können. Sie müssen Kunden und Handwerkern alle nötigen Informationen für den Austausch von Teilen liefern und sich verpflichten, Ersatzteile sieben bis
Regionalnachweisregister ermöglicht Stromnachweis aus Erneuerbaren Energien Behörden-Mitteilungen Bioenergie Erneuerbare & Ökologie Solarenergie Windenergie 31. Dezember 2018 Werbung Strom aus der Region - Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien (WK-intern) - Ab dem 1. Januar 2019 kann jeder Haushalt die Energiewende vor Ort voranbringen. Das neue Regionalnachweisregister ermöglicht die Ausstellung von Regionalnachweisen für Strom aus Erneuerbaren Energien. Damit können Endkunden sehen, dass dieser Strom in ihrer Region erzeugt wurde – beispielsweise vom Windrad nebenan. Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von
Wissenswertes zum rückwirkend neuen Energie- und Stromsteuer-Gesetz Dezentrale Energien Mitteilungen Veranstaltungen Verbraucherberatung 5. April 20185. April 2018 Werbung Die Neuerungen des Energie- und Stromsteuergesetzes für BHKW-Anlagenbetreiber sind Themen der BHKW-Jahreskonferenz in Dresden sowie von zwei Intensivseminaren. (WK-intern) - Im Januar 2018 haben sich die Regelungen des Energiesteuer- und Stromsteuergesetzes geändert. Aber auch die Durchführungsverordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuergesetz haben sich geändert. Die „Dritte Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung vom 2. Januar 2018“ (https://www.bgbl.de/...) wurde am 8. Januar 2018 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2018 Teil I Nr. 2 Seite 84-98 veröffentlicht und trat rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft. Zusätzliche Meldepflichten und administrative Neuregelungen Die novellierten Durchführungsverordnungen enthalten hinsichtlich der Stromsteuer einerseits Vereinfachungen beim Versorgerstatus. Andererseits verschärfen sich die Bestimmungen in
Fehler bei neuer Energiesteuer und Stromsteuer vermeiden Dezentrale Energien Technik Veranstaltungen 1. Dezember 2017 Werbung In Kürze treten die neuen Regelungen des novellierten Energie- und Stromsteuergesetzes in Kraft. (WK-intern) - Informieren Sie sich rechtzeitig über die Veränderungen des Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetzes sowie der neuen Verordnung. Am 2.Juni 2017 wurde das Zweite Gesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes im Deutschen Bundestag beschlossen. Damit kann das neue Energie- und Stromsteuergesetz am 1. Januar 2018 in Kraft treten, sofern bis dahin die Regelungen mit der EU-Kommission hinreichend geklärt werden. Mitte Oktober 2017 wurden außerdem der Entwurf für die Änderung der Stromsteuer-Durchführungs- (StromStV) und Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) veröffentlicht. Auch diese sollen am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Die energie- und stromsteuerlichen
Neue Verordnungen zum Energiesteuer- und Stromsteuer-Gesetz in Kraft getreten Dezentrale Energien E-Mobilität Mitteilungen 6. Juni 2016 Werbung Welche Auswirkungen hat die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV, StromStV) sowie zur Umsetzung von unionsrechtlichen Transparenzpflichten (EnSTransV) für KWK-Anlagenbetreiber? (WK-intern) - Die Verordnung zur Änderung der Energiesteuer- und der Stromsteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV, StromStV) sowie zur Umsetzung von unionsrechtlichen Transparenzpflichten (EnSTransV) wurde am 17. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Welche Auswirkungen haben diese Verordnungen für KWK-Anlagenbetreiber? Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat am 17. Mai 2016 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 1158 Nr. 23) eine „Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen“ mit Datum vom 4. Mai 2016 veröffentlicht. Neben der Einführung der Energiesteuer-Transparenzverordnung enthält diese
Chemikalienverordnung REACH – Durchführungsverordnung zur Datenteilung tritt in Kraft Mitteilungen 24. Januar 2016 Werbung vAm 26. Januar 2016 tritt die Durchführungsverordnung 2016/9 der EU-Kommission zur REACH-Verordnung in Kraft. (WK-intern) - REACH verpflichtet Hersteller und Importeure, ihre Chemikalien zu registrieren. Wenn es sich um den gleichen Stoff handelt, sind die benötigen Daten von allen Registranten gemeinsam zu nutzen. Die neuen Vorgaben zur Durchführung sollen die Verteilung der Kosten erleichtern, die bei einer gemeinsamen Datennutzung entstehen. „Die Durchführungsverordnung präzisiert insbesondere die Anforderungen und Pflichten für gemeinsam verwendete Daten aus Versuchen“, sagt Dr. Daniel Mauder, REACH-Experte bei der TÜV SÜD Industrie Service GmbH. „In der Praxis gab es hier immer wieder Klärungsbedarf, wie die Kosten fair, transparent und