SCHUFA verdient Millionen durch rechtswidrige Kundenmanipulation Aktuelles Mitteilungen Verbraucherberatung 16. Februar 2024 Werbung SCHUFA ist verpflichtet alle Daten kostenlos und vollständig an den Menschen auszuhändigen (WK-intern) - noyb hat heute eine Beschwerde und Anzeige gegen die deutsche Wirtschaftsauskunftei SCHUFA bei der hessischen Datenschutzbehörde eingereicht. Das Unternehmen dürfte Millionen damit verdienen, Menschen in Deutschland ihre eigenen Daten zu verkaufen. Mithilfe manipulativer Designs werden Menschen an der Bestellung einer kostenlosen Auskunft nach Artikel 15 DSGVO gehindert – obwohl sie eigentlich einen gesetzlichen Anspruch auf eine Gratiskopie hätten. Das Unternehmen scheint sich damit primär an Wohnungssuchenden bereichern zu wollen. Diese müssen in Deutschland häufig einen Nachweis der eigenen Bonität vorlegen, um einen Mietvertrag abschließen zu können. Beschwerde und Anzeige gegen
Europäische Datenschutztag und das Grundrecht auf Privatsphäre: wer darf private Daten sammeln? Forschungs-Mitteilungen Mitteilungen Technik Verbraucherberatung 27. Januar 2023 Werbung Datenschutztag: werden Europäer:innen tatsächlich geschützt? (WK-intern) - Der Europäische Datenschutztag am 28. Januar erinnert an die Unterzeichnung des ersten paneuropäischen Datenschutzrahmens (Convention108) im Jahr 1981. Heute, 42 Jahre später, gilt die DSGVO als zentrales Gesetz im europäischen Datenschutz und soll Bürger:innen ermöglichen, ihr Grundrecht auf Privatsphäre durchzusetzen. Anfänglich als Durchsetzungs-Turbo gefeiert - und gefürchtet – ist die DSGVO kurz davor, das gleiche Schicksal wie die Vorgängerbestimmungen zu erleiden und einfach ignoriert zu werden. Übersicht unserer offenen Beschwerden DSGVO Durchsetzung nur in Theorie. Die DSGVO soll allen Nutzer:innen in Europa Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben. Jede Person hat das Recht herauszufinden, welche
Deutsche Wirtschaftsauskunftei und Adresshändler verstößt gegen Bundesdatenschutzgesetz Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung Verschiedenes 18. Oktober 2021 Werbung Rechtswidriger Datenhandel: Deutsche Wirtschaftsauskunftei ignoriert aufsichtsbehördliche Empfehlung und Bundesdatenschutzgesetz (WK-intern) - Heute reichte noyb Beschwerde gegen den Adresshändler Acxiom und die Kreditauskunftei CRIF Bürgel in Deutschland ein. Der rechtswidrige Datenhandel zwischen diesen Unternehmen mit personenbezogenen Daten von Millionen Deutschen verstößt gegen die DSGVO sowie nationales Datenschutzrecht. Daten, die ursprünglich für Direktmarketing erhoben wurden, dürfen ohne Zustimmung der Betroffenen nicht für Bonitätsberechnungen verwendet werden. Nach einer vergleichbaren Beschwerde in Österreich setzt noyb damit einen weiteren Schritt im Kampf gegen den unrechtmäßigen Datenhandel zwischen Adressverlagen und Kreditauskunfteien. Download: Beschwerde gegen CRIF Bürgel und Acxiom CRIF Bürgel kauft Datensätze von Acxiom, die ursprünglich für
Ihre Grundrechte auf Datenschutz durchzusetzen sind schon 3 Jahre garantiert Aktuelles News allgemein Verbraucherberatung 21. Mai 2021 Werbung 3 Jahre DSGVO - ein Zwischenfazit (WK-intern) - Vor drei Jahren, am 25. Mai 2018, trat die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Die Grundidee der DSGVO ist, allen Nutzer:innen eine einfache und praktische Möglichkeit zu geben, um ihre Grundrecht auf Datenschutz durchzusetzen. Bei noyb arbeiten wir tagtäglich daran, die DSGVO aus dieser Nutzerperspektive durchzusetzen. Nach drei Jahren DSGVO fällt unser Zwischenfazit durchwachsen aus: Die DSGVO hat zweifelsohne das Thema Datenschutz stärker in den gesellschaftlichen Fokus gerückt und den Nutzer:innen gezeigt, dass sie auch in der digitalen Sphäre Rechte haben. Unternehmen wurden dazu gebracht, ihre Praktiken (oft zum ersten Mal) zu überprüfen. Datenschutz als Papiertiger? Rechte
Vielleicht die erste Klage durch das DSGVO richtet sich gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 26. Mai 201826. Mai 2018 Werbung Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen ... (WK-intern) - DSGVO: noyb.eu bringt vier Beschwerden wegen „Zwangszustimmung“ gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook ein. Konzerne zwangen Nutzer Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Strafrahmen: Gesamt bis zu € 7 Milliarden Datenschutz à la „Friss oder Stirb“? Die seit heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll den Nutzern eigentlich die freie Wahl geben, ob sie einer Datennutzung zustimmen oder nicht. Sehr anders fühlte es sich jedoch auf den Bildschirmen vieler Nutzer an: Tonnenweise wurden „Zustimmungen“ verlangt, oft auch unter Zwang, den Dienst ohne Zustimmung nicht mehr nutzen zu können. Nun gibt
Seminare: Unternehmen in der Pflicht Daten der Mitarbeitenden zu schützen Mitteilungen Veranstaltungen 22. März 2018 Werbung Hamburg: Wann, wie und unter welchen Umständen dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben? (WK-intern) - Ab 25. Mai 2018 regelt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau diese Fragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind datenschutzrechtlich verantwortlich und müssen die Daten ihrer Mitarbeitenden entsprechend schützen. Mithilfe von Datenschutzbeauftragten kann das gelingen. Prof. Dr. Ralf Imhof, Of Counsel der Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel in Hamburg und Referent der TÜV NORD Akademie, erläutert die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen. Personenbezogene Daten sind im Arbeitsleben allgegenwärtig: Diensthandys, E-Mails, Surfen im Netz, private Geräte, die dienstlich genutzt werden, oder Dienstwagen mit GPS-Tracking. In Zeiten