Datenschutzgrundverordnung: TÜV SÜD weist dringend auf Auskunftspflicht der Datensammler hin Mitteilungen Verbraucherberatung 19. März 2024 Werbung AUSKUNFTSRECHT – WORAUF ES ANKOMMT (WK-intern) - „Was machen Sie mit meinen Daten?” – die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verlangt von Unternehmen, dass sie Betroffenen auf diese Frage Auskunft geben können. Um zu erfahren, wie das in der Praxis funktioniert, beteiligen sich auch deutsche Landesdatenschutzaufsichtsbehörden an der europaweiten Aktion des Europäische Datenschutzausschuss (EDSA), die in diesem Jahr zum Thema Auskunftsrecht läuft. Aus diesem Anlass informiert TÜV SÜD, was es mit dem Auskunftsrecht auf sich hat und was jetzt auf Unternehmen zu kommen kann. Seit 25. Mai 2018 ist die DSGVO europaweit anwendbares Recht. Ob Kunde, Online-Nutzer oder Patient – jeder kann als sogenannte „betroffene Person” von
DaSoMan – Eine Antwort auf die Datenschutzgrundverordnung Aktuelles Forschungs-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 27. Mai 201827. Mai 2018 Werbung Durch die Europäische Datenschutzgrundverordnung, die seit heute in Kraft ist, wird ein Dilemma für Anwender und Anbieter deutlich: (WK-intern) - Nutzer wollen datenbasierte Dienste verwenden, wollen aber gleichzeitig Datenhoheit und informationelle Selbstbestimmung. Diensteanbieter brauchen Unterstützung, um dieses Anliegen realisieren zu können. Eine Lösung wird in Zukunft das Projekt DaSoMan liefern. Big Value braucht Big Data Allein die fünf größten sozialen Netzwerke und mobilen Kommunikationsdienste zählen zusammen 7,7 Milliarden aktive Nutzer. Davon entfallen über 2 Milliarden auf den Spitzenreiter Facebook alleine, was zu geschätzten 300.000 Terabyte an gespeicherten Nutzerdaten führt. Diese Daten erlauben es, Nutzerverhalten zu lernen und personalisierte Leistungen anzubieten. Kurzum: Datengetriebene Dienste ermöglichen
Vielleicht die erste Klage durch das DSGVO richtet sich gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook Aktuelles Behörden-Mitteilungen News allgemein Verbraucherberatung 26. Mai 201826. Mai 2018 Werbung Nur wer der Datenverarbeitung vollständig zustimmt, darf den Dienst auch weiter nutzen ... (WK-intern) - DSGVO: noyb.eu bringt vier Beschwerden wegen „Zwangszustimmung“ gegen Google, Instagram, WhatsApp und Facebook ein. Konzerne zwangen Nutzer Datenschutzbestimmungen zuzustimmen. Ein klarer Verstoß gegen die DSGVO. Strafrahmen: Gesamt bis zu € 7 Milliarden Datenschutz à la „Friss oder Stirb“? Die seit heute gültige Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) soll den Nutzern eigentlich die freie Wahl geben, ob sie einer Datennutzung zustimmen oder nicht. Sehr anders fühlte es sich jedoch auf den Bildschirmen vieler Nutzer an: Tonnenweise wurden „Zustimmungen“ verlangt, oft auch unter Zwang, den Dienst ohne Zustimmung nicht mehr nutzen zu können. Nun gibt
Seminare: Unternehmen in der Pflicht Daten der Mitarbeitenden zu schützen Mitteilungen Veranstaltungen 22. März 2018 Werbung Hamburg: Wann, wie und unter welchen Umständen dürfen Unternehmen die Daten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter speichern, verwenden oder an Dritte weitergeben? (WK-intern) - Ab 25. Mai 2018 regelt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) genau diese Fragen. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind datenschutzrechtlich verantwortlich und müssen die Daten ihrer Mitarbeitenden entsprechend schützen. Mithilfe von Datenschutzbeauftragten kann das gelingen. Prof. Dr. Ralf Imhof, Of Counsel der Kanzlei Schulz Noack Bärwinkel in Hamburg und Referent der TÜV NORD Akademie, erläutert die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen. Personenbezogene Daten sind im Arbeitsleben allgegenwärtig: Diensthandys, E-Mails, Surfen im Netz, private Geräte, die dienstlich genutzt werden, oder Dienstwagen mit GPS-Tracking. In Zeiten