Festlegung von Eigenkapitalzinssätzen Strom- und Gas Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 8. September 201116. Oktober 2012 Werbung Die Bundesnetzagentur beabsichtigt in diesem Jahr, die kalkulatorischen Eigenkapitalzinssätze für Strom- und Gasnetzbetreiber für die Dauer der zweiten Regulierungsperiode festzulegen. Die Zinssätze sind Eingangsgrößen für die Ermittlung der zulässigen Erlösobergrenze eines Netzbetreibers. Die zweite Regulierungsperiode beginnt für Gasnetzbetreiber am 1. Januar 2013 und für Stromnetzbetreiber am 1. Januar 2014. Nach § 7 Abs. 6 der Netzentgeltverordnung Strom bzw. Gas entscheidet die Bundesnetzagentur über die Eigenkapitalzinssätze jeweils vor Beginn einer Regulierungsperiode. Die Festlegung der Eigenkapitalverzinsung für die erste Regulierungsperiode erfolgte erstmalig im Juli 2008. Für die Bestimmung der Eigenkapitalzinssätze hat die Bundesnetzagentur einen kapitalmarktorientierten Ansatz gewählt. Insgesamt orientiert sich die Festlegung für
Szenarien der Übertragungsnetzbetreiber für den Netzentwicklungsplan 2012 Behörden-Mitteilungen 16. August 2011 Werbung Der Stromnetzausbau stellt eine große Herausforderung bei der Umstellung und Sicherstellung der Energieversorgung entsprechend den energiepolitischen Zielen der Bundesregierung dar. Das Ziel der neuen Regelungen im EnWG und Nabeg zum Netzausbau ist u.a. die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren bei mehr Transparenz und Bürgerbeteiligung. Die rechtzeitige und konstruktive Einbeziehung einer breiten Öffentlichkeit soll in allen Verfahrensschritten gewährleistet sein. Am Anfang des Netzausbauprozesses steht die transparente Ermittlung des energiewirtschaftlichen Bedarfs. Am 19. Juli 2011 wurde das Verfahren zur Ermittlung des notwendigen Netzausbaubedarfs eröffnet. Die Übertragungsnetzbetreiber haben der Bundesnetzagentur drei verschiendene Szenarien vorgelegt, die