Neue Dynamik durch gesetzliche Verankerung der Bürgerbeteiligung beim Ausbau der Erneuerbaren Energien Erneuerbare & Ökologie Finanzierungen Solarenergie Windenergie Windparks 16. März 2018 Werbung Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsvertrag den zielstrebigen und effizienten Ausbau der Erneuerbaren Energien vor. (WK-intern) - Das Erreichen von 65% erneuerbarer Energien bis zum Jahr 2030 soll mit einem deutlich erhöhten Ausbau ermöglicht werden. Dafür setzt die Bundesregierung weiterhin auf Akteursvielfalt; bisherige Sonderregelungen für Bürgerenergiegenossenschaften sind jedoch endgültig vom Tisch. Als Alternative wurde bundeseinheitlich die Beteiligung von Bürgern- und Kommunen an der Wertschöpfung mit dem Beisatz verankert, dass dies nicht zu einem Kostenanstieg des Ausbaus führen darf. Vielzählige Bürgerbeteiligungen, die eueco über die letzten Jahre beim Ausbau der Erneuerbaren Energien begleitet hat, machen in Bezug dazu deutlich: Die Lösung eines kostenverträglichen