LEAG-Beihilfe: Bundesregierung verschenkt Steuermilliarden an Oligarchen Behörden-Mitteilungen Ökologie 4. Juni 2024 Werbung Entscheidung der EU-Kommission nicht nachvollziehbar (WK-intern) - Cottbus - Das Umweltnetzwerk GRÜNE LIGA kritisiert die heute verkündete Entscheidung zur öffentlichen Beihilfe an den Braunkohlekonzern LEAG als nicht nachvollziehbar. Offenbar hat die EU-Kommission der Beihilfe von 1,75 Milliarden Euro zugestimmt, auch wenn sie einen Teil davon an Nachweise knüpft. „Die Entscheidung ist für uns nicht nachvollziehbar. Der Staat darf dem Konzern nur Nachteile ausgleichen, die tatsächlich durch den gesetzlichen Kohleausstieg entstehen. Tagebaufolgen zu finanzieren, die von der LEAG selbst verursacht wurden und dazu zusätzlich entgangene Gewinne zu entschädigen führt den Rechtsstaat ad absurdum.“ sagt René Schuster, Braunkohle-Experte der GRÜNEN LIGA. Schuster widerspricht vehement der Darstellung,
Ein Rückblick auf den Braunkohletagebau Cottbus-Nord Ökologie 22. Dezember 2015 Werbung Tagebau Cottbus-Nord: Jahrzehntelange Zerstörung hinterlässt unkalkulierbare Risiken (WK-intern) - Auf Jahrzehnte der Zerstörung von Dörfern, Denkmälern und Natur durch den Tagebau Cottbus-Nord werden weitere Jahrzehnte mit unkalkulierbaren Risiken folgen. Darauf weist der Umweltverband GRÜNE LIGA anlässlich des für morgen angekündigten Endes der Kohleförderung im Tagebau Cottbus-Nord hin. Der Bergbaubetrieb darf deshalb nicht aus der Verantwortung für die Folgeschäden des Tagebaues entlassen werden. „Der Tagebau Cottbus-Nord hat in den vergangenen Jahrzehnten mehrere Dörfer und ein europäisches Schutzgebiet vernichtet. In Zukunft stellt vor allem die Wasserqualität des Restsees ein unkalkulierbares Risiko dar. Probleme für das Biosphärenreservat Spreewald und die Trinkwasserversorgung Berlins können nicht ausgeschlossen werden.“ sagt
Braunkohlenplan für geplanten Vattenfall-Tagebau ist rechtswidrig Ökologie Verbraucherberatung 8. September 2015 Werbung Umweltverbände und Betroffener reichen Klage gegen Welzow-Süd II ein (WK-intern) - Die Klageschrift belegt detailliert Rechtsverstöße des Braunkohlenplans. In einem solchen legt die Landesregierung die Rahmenbedingungen für den Abbau von Braunkohle fest. Die Klage legt unter anderem dar, dass die Landesregierung bei ihrem Beschluss des Braunkohlenplans im Jahr 2014 die energiepolitische Notwendigkeit nicht realistisch eingeschätzt hat. Die Energiewende macht Strom aus konventionellen Kraftwerken zunehmend überflüssig. "Es ist absurd anzunehmen, dass Braunkohlekraftwerke in der Lausitz weit über das Jahr 2030 hinaus unter Volllast laufen werden", sagt Karsten Smid, Energie-Experte von Greenpeace. "Deutschlands Energieversorgung braucht die Braunkohle aus Welzow-Süd II nicht, unsere Klimaschutzziele verbieten diesen