Neuregelungen für Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen Behörden-Mitteilungen Bioenergie 20. Februar 2026 Werbung Festlegung der Höchstwerte 2026 für die Ausschreibungen für Biomasse- und Biomethananlagen (WK-intern) - Die Bundesnetzagentur hat heute zwei Festlegungen für die Höchstwerte für Ausschreibungen von Biomasse- und Biomethananlagen im Jahr 2026 veröffentlicht. Der Höchstwert für neue Biomasseanlagen beträgt 19,43 ct/kWh, der für bestehende Biomasseanlagen 19,83 ct/kWh. Für Biomethananlagen wird ein Höchstwert von 23,13 ct/kWh festgelegt. "Durch die hohe Beteiligung an den letzten Biomasseausschreibungen können wir die Höchstwerte aus dem letzten Jahr fortschreiben. Bei den Ausschreibungen für Biomethananlagen schöpfen wir den gesetzlichen Spielraum für eine Erhöhung des Höchstwerts voll aus", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. Fortschreibung der Höchstwerte bei Biomasse und Erhöhung des Höchstwerts