Software zeigt Karte: Wie weit reicht der Corona-Bewegungsradius um meinen Wohnort? Aktuelles Ökologie Verbraucherberatung 11. Januar 2021 Werbung Einfach & kostenlos den 15 km Bewegungsradius per Ortssuche oder Klick auf einer interaktiven Karte ermitteln. 15 km Puffer um die Gemeindegrenze (WK-intern) - Oberschleißheim - Bund und Länder schränken ab dem 11. Januar 2021 die Bewegungsfreiheit ein. In Regionen mit einer Sieben-Tage Inzidenz von 200 oder höher wird der Bewegungsradius auf 15 Kilometer um den Wohnort begrenzt. Das heißt, man darf sich nur noch maximal 15 Kilometer jenseits der Grenze seiner Gemeinde bewegen. Möchte man diese Grenze überschreiten, muss man einen triftigen Grund vorbringen, z.B. die Fahrt zum Arbeitsplatz. Tagestouristische Ausflüge stellten laut der Ministerpräsidentenkonferenz ausdrücklich keinen triftigen Grund dar. Wie aber findet man heraus, wo
Trotz Corona, bei Störungen an Windenergieanlagen müssen diese zügig beseitigt werden können Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 30. März 2020 Werbung Bund, Länder und Kommunen sollen Bewegungsbeschränkungen einheitlich handhaben – Regionale Unterschiede schaden der Wirtschaft (WK-intern) - Nach den Bundesländern haben nun auch lokale Behörden eigene Verordnungen erlassen, die die Bewegungsfreiheit einschränken. Der Bundesverband WindEnergie sieht angesichts der Fülle unterschiedlicher Verordnungen und Regelungen zu Ausnahmen für Dienstleister und Berufstätige die Wirtschaft zusätzlich belastet und fordert ein einheitliches Vorgehen zum Nachweis einer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit. „Während einige Bundesländer die Einschränkungen für die Bewegungsfreiheit ausdrücklich nur für touristische und private Aufenthalte definieren, verlangen andere Bundesländer das Mitführen einer Arbeitgeberbescheinigung. Daneben gibt es nun erste Landkreise, die die Vorlage eines schriftlichen Arbeitsauftrags mit Angaben zum Arbeitsort