Weiterbetrieb nach Auslaufen der EEG-Förderung? TÜV SÜD gibt einen Überblick Aktuelles Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 7. Januar 2021 Werbung Von Florian Weber, TÜV SÜD Industrie Service GmbH (WK-intern) - Mit dem Ende der EEG-Förderung für die ersten Windenergieanlagen (WEA) zum 31.12.2020 gewinnt das Thema „Weiterbetrieb“ an Relevanz. Denn im Anschluss an die geplante Lebensdauer können viele Anlagen noch weiterlaufen. Besonders bei größeren Portfolios oder gemischten Anlagen erfordert die Weiterbetriebsprüfung jedoch maßgeschneiderte Lösungen. TÜV SÜD gibt einen Überblick. Am Ende der Laufzeit einer Windkraftanlagen (WEA) müssen die Betreiber zwischen Rückbau, Repowering oder Weiterbetrieb abwägen. Dabei sind sicherheitstechnische, rechtliche und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu beachten. Nun sind nach zwanzig Jahren die ersten Windenergieanlagen zum Jahreswechsel aus der EEG-Förderung gefallen. In Deutschland betrifft das zunächst 6.000 Anlagen.